@che71Du hast anscheinend den Satz nicht gelesen oder verstanden ?!
Dieser Satz beschreibt sehr prägnant den Tatumstand der Affekthandlung.
Aber dann mit einem Fall zu kommen, wo klar ist das eine Schuldunfähigkeit nicht erkannt werden wird ?!
Der Fall in dem nachfolgenden Beispiel widerlegt den Satz aus Wikipedia nicht, auch wenn du das gerne so hättest !
Die Ironie ist, du wirfst mir mangelndes Leseverständnis vor, hast aber selbst nicht gecheckt, dass sich dein Wikipedia-Zitat EXPLIZIT auf DIESEN Fall bezieht!
:D Nächstes Mal schauste besser genau hin.
Natürlich gibt es Abstufungen in der Schuldfähigkeit. War dir das nicht bekannt ?!
Mir schon, dir wohl nicht. Mit meinem Auszug aus der von Wikipedia gefußnoteten Seite machte ich ja genau das deutlich.
Ich habe auch nie gesagt, das Personen die im Affekt handeln, generell für ihre Tat nicht verantwortlich gemacht werden können.
Du hast gesagt...
Ein Drogensüchtiger auf Entzug ist ganz sicher vermindert schuldfähig.
"Ganz sicher". Wo sehe ich da was von Abstufungen (von denen du angeblich ja gewusst haben willst), welche den Strafprozess unterschiedlich beeinflussen können? Ein Drogensüchtiger auf Entzug KANN vermindert schuldfähig sein, MUSS es aber nicht. Und das ist die Nuance, die zwischen psychiatrischem Aufenthalt und normalem Knastaufenthalt entscheiden kann. Wie ich die Dinge sehe, sitzen die meisten (Ex-)Junkies aber im Knast und nicht in der Psychiatrie.
Es ist eben doch nicht so einfach, wie du das gerne hättest.
Und welche diagnostischen Befugnisse haben bitte Gefängnispfarrrer, dass du von ihnen dann auf Fachärzte springst? In Gefängnissen arbeiten auch Psych
ologen, keine Psych
iater. Letztere sind Fachärzte, erstere aber nicht. Wir sprachen hier von psych
ologischen Gutachten. Und warum sollen die nicht anfechtbar sein?
sCOx schrieb:
Du und ich werden das nicht beantworten können.
Du solltest nicht von dir auf andere schließen !
Die Bandbreite und Ausprägung einer psychischen Erkrankung sind so vielfältig, wie es Patienten gibt. Daraus ergibt sich, das eine Person die Merkmale einer Soziopathie/Psychopathie aufweisen kann, es kommt hierbei darauf an wie stark die Ausprägung dieser Krankheit ist und inwieweit diese Einfluss auf die Tat selbst hatte.
Schön; trotzdem hast du es nicht beantwortet.
Wenn Sozio- und Psychopathie manifeste psychische Störungen sind, warum landen Betroffene dann zuhauf in normalen Gefängnissen?
Die Frau ist krank. Wie aus dem Spiegelbericht sieht, ist sie ja nicht das Opfer, wie es von den Unterstützern dargestellt wird.
Es geht um die Zustände während ihres Aufenthalts. Natürlich ist die Frau krank. Und? Sind damit besagte Zustände gerechtfertigt? Nein.
Wenn die Ausführungen der AFD nicht so ins Bild passen, dann ist man auf der Maus ausgerutscht, hat es man gefälscht, war es der Praktikant oder es war schlechtes Wetter !
Polemik.
Das dies keine neutrale Aussage ist, denn man transportiert die Botschaft, das es nach der AFD nur noch das klassische Elternmodell geben soll, ohne das man noch die explizite Ablehnung des selbstgewählten Lebensentwurfs des Ein-Elternmodell noch betonen muss mit dieser Aussage.
Auslegungssache. Man kann auch herauslesen, dass das Ein-Eltern-Modell nicht als bevorzugtes Modell gesehen und praktiziert, sondern das traditionelle Modell re-etabliert werden und als bevorzugtes Modell gesehen und praktiziert werden soll. Von einer 'Ausmerzung' des Ein-Eltern-Modells steht dort nichts.
Was Allmystery-Mitglieder fordern ist relativ uninteressant !
Nein, das ist ganz und gar nicht uninteressant! Es zeigt nämlich, wie völlig unabhängig von der AfD-Debatte gleiche Forderungen gestellt werden, ohne, dass dem ein ähnlich empörter Aufschrei folgt! Ich vermute ja, diese Empörung gilt gar nicht dem Programm oder einzelnen daraus entlehnten Forderungen, sondern schlicht und einfach nur der Unsympathien tragenden Partei. Leider kann man diese Empörung dann auch nicht ernstnehmen, da ihr komplett die Sachlichkeit fehlt.