@Missesfee Missesfee schrieb:Wie das Technisch gelöst ist bin ich Überfragt. Auf jeden Fall hat die Heizung einen eigenen Stromzähler, für den ein separater Vertrag abgeschlossen ist. Ich habe auch einen zweiten Sicherungskasten nur für die Heizung weil die einen Eigenen Stromkreislauf hat.
ok, dann ist das anders gelöst als bei mir.
ich hab einen zählerkasten, und in dem gibt's zwei zähler, HT und NT (NT = Nacht-Tarif). ich weiss die uhrzeit jetzt noch nicht mal mehr sicher genau, aber es wird immer abends und morgens HT auf NT umgestellt, und dann läuft ALLES über NT, also auch geräte die mit heizung überhaupt nichts zu tun haben.
Missesfee schrieb:Mehr kann ich zu der technischen Seite nicht sagen, nur das wenn die Heizung Tagsüber Strom zieht wird es teuer.
eigentlich geht das garnicht so wie du's beschreibst - wenn du für die nachtspeicheröfen einen extra sicherungskasten, zähler und stromkreislauf hast, dann kann deine heizung ja nur über diesen strom ziehen - und eben nur nachts...
@Tussinelda Tussinelda schrieb:häh? Das wird doch bei Wasser oft genug genauso gemacht......der Vermieter weiss, an wie viele Menschen er vermietet, das wird doch erfragt.....man vermietet doch kein 1 Zimmer Appartement an 10 personen........
klar, theoretisch weisste als vermieter wie viele leute da wohnen. aber der versorger weiss das nicht. wasser läuft über den vermieter, von daher hat der natürlich ein interesse dran zu wissen wieviele leute da wohnen, um das wenigstens grob abschätzen zu können, damit er die betriebskostenvorauszahlung entsprechend ansetzen kann. und wenn kein wasserzähler vorhanden ist in der wohnung (ich kann nur davon abraten eine solche wohnung überhaupt zu mieten) braucht man die info natürlich.
trotzdem gibt's massenhaft situationen in denen plötzlich doch mehr leute da wohnen als der vermieter weiss - z.b. wochenlanger besuch. oder der freund zieht dazu ohne dass der vermieter gefragt wird (könnte natürlich zur kündigung führen, passiert aber trotzdem häufig) usw.
ist aber beim wasser normalerweise kein problem, das lässt sich ja nachvollziehen.
die versorgungsverträge für strom macht der mieter aber selbst mit seinem versorger - und der weiss eben nicht wieviele leute da tatsächlich oder laut mietvertrag wohnen, es geht ihn auch nichts an.
Tussinelda schrieb:und trotz Nachtspeicher ist es hier mietvertraglich verboten, Nachts Geräte laufen zu lassen, da wird der Heisswasserspeicher (beispielsweise) mit Nachtstrom versorgt, aber staubsaugen, waschen darf man nicht, denn das ist Lärmbelästigung......
jetzt komm - du kannst doch den leuten nicht verbieten nachts ihre elektronik zu benutzen! und sachen wie lärmbelästigung sind nur in mietshäusern thema, und da gilt dann die jeweilige hausordnung, und selbst da hängt's immer davon ab wie die nachbarn da miteinander klarkommen.
und ich darf sowieso auch nachts krach machen soviel ich will, ob nun mit staubsauger, waschmaschine oder stereo-anlage, das interessiert keinen, und das trotz nachtstrom.