ichbindemartin schrieb:Von perfektem System kann also keine Rede sein.
Keine Frage, da ist viel Nachbesserungsbedarf, aber das soziale System ansich ist eine Gute Sache. Dein Bekannter wäre in anderen Staaten längst Obdachlos und vielleicht erfroren oder verhungert.
ichbindemartin schrieb:In Härtefällen können meiner Information (auch nur in nem Forum gelesen)
nach die Schulden erlassen werden, das sind aber Ausnahmefälle.
Meldest du Privatinsolvenz an bist du nach 6 Jahren schuldenfrei. Vorrausgesetzt du machts nciht wieder irgendwelche neuen Schulden.
Wiki.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren wird meist durchgeführt, um anschließend Restschuldbefreiung zu erlangen. Aber nicht immer muss/soll es zur Restschuldbefreiung kommen, denn viele können ausgelöst durch Krankheit und/oder Arbeitslosigkeit die hohen laufenden monatlichen Beträge der Abzahlung an die/den Gläubiger nicht mehr aufbringen. Und wenn der /die Gläubiger dann kein Entgegenkommen auf Reduzierung der Raten zeigt, ist es besser in Privatinsolvenz zu gehen, um monatlich das abzubezahlen, was über der Pfändungsgrenze (siehe aktuelle Pfändungsliste seit Mitte 2011) liegt, als ständig den Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen zu haben. Die Laufzeit des gesamten Verfahrens von dem Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahren bis zur Restschuldbefreiung dauert 6 Jahre. In diesem vierten Abschnitt prüft der Treuhänder die Einkommenssituation des Schuldners und verteilt pfändbares Einkommen nach Abzug der Verfahrenskosten an die Gläubiger. Wie der Name schon sagt, sollte man sich in der Zeit "wohl verhalten", denn gemäß § 290 InsO kann Versagen der Restschuldbefreiung ausgesprochen werden.