@che71 Die Frau hat ja nicht nach deutschen Familienrecht geheiratet, sondern nach ihrem Herkunftsland, sonst wäre die Ehe nicht gültig. Wenn sie die Rechte aus dieser Ehe nutzen will, muß sie auch die Pflichten übernehmen. Darüber muss man sich klar sein.
Nach deutschem Gesetz kann man eine Ehe nur mit einem Menschen schliessen. Indem man aber die Ehe eines Mannes mit zwei Frauen anerkennt spuckt man sozusagen auf das deutsche Recht zu Gunsten eines ausländischen Rechts.
Einwandfreie juristische Entscheidung wäre hier ganz einfach gewesen: Man erkennt nur die erste Frau als rechtmäßige Frau an.
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Ein Schariagericht hat in Deutschland den Stand eines Schiedgerichts, aber mehr auch nicht.
Natürlich können sich die Parteien danach an ein offizielles deutsches Gericht wenden und diese
Entscheidung ist dann für beide Parteien rechtsverbindlich.
Was aber keiner machen wird, ansonsten hätte man sich ja nicht an das religiöse Gericht gewandt.
Kaum vorstellbar das jemand der zu einem internen Schariagericht geht, danach eine deutsche Gerichtsbarkeit aufsucht, ist die Scharia ja "göttliches Gesetz" und würde es ja einem Verrat an diesem gleichkommen danach ein deutsches Gericht in der selben Angelegenheit aufzusuchen.
Das würde völlig am Sinn des ganzen vorbei gehen und ist absolut realitätsfern.
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Das ist in soweit richtig, das alle Personen die in Deutschland leben und keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, im allgemeinen der deutschen Rechtsprechung unterliegen,
aber hier von gibt es wiederum Ausnahmen.
Das hat aber nichts mit der Religion zu tun, sondern ist abhängig von der Herkunft.
Dann gelten natürlich auch die landesspezifischen Gesetze von islamischen Ländern.
Dazu müsstest du mir bitte Beispiele geben.
Das würde ja genau dem Gleichheitsprinzip widersprechen wenn jemand aufgrund seiner Herkunft anders behandelt wird und abgeurteilt wird vor einem Gericht, egal ob jetzt positiv oder negativ.
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Das ist eben nicht egal, ob es sich um Familien,- Erb,- oder Handelsrecht handelt.
Bei Menschen mit nichtdeutscher Staatsbürgerschaft hat die Rechtssprechung des Herkunftslandes immer einen Einfluss. Die deutschen Gerichte lassen im Rahmen der europäischen Rechtsordnung islamisches Recht zu. Das ist durchaus im Rahmen der deutschen Rechstaatlichkeit.
Denn in einem anderen Fall, wo das Recht anderer nicht-europäischer Staaten nicht beachtet würde, hätte Deutschland gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen.
Dagegen könnte das betroffene Land dann in Deutschland wieder klagen.
Doch das ist vollkommen egal.
Wer in Deutschland lebt und leben will muss sich auch an die Gerichtsbarkeit halten und NUR nach deutschem Recht geurteilt werden.
Oder wo soll das enden und hinführen.
Nach der Scharia hat das Wort einer Frau nur halb so viel Wert wie die eines Mannes.
Man könnte jetzt genau so argumentieren, dass ja in dem Heimatland das üblich sei und deshalb auch die Aussage einer Frau nur halb bewerten.
Widerspricht also völlig dem Gleichbehandlungsgrundsatz.