dasewige
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Art. 20 abs.4 GG
09.08.2012 um 09:43wann greift eigentlich der genannte artikel?
greift er schon wenn die regierung gesetze erläßt die gegen das GG verstösst?
greift es wenn der offizier seinen soldaten befiehlt, die waffen gegen das eigene volk zu richten?
greift es wenn der schutzpolizist unerlaubt gegen die bevölkerung vorgeht?
greift es wenn politisch anders denkende,anschläge begehen?
greift es wenn die freiheit eingeschränkt wird, um eine höchst mögliche sicherheit zu garantieren?
die beispiele kann man unendlich weiter führen.
hier soll es darum gehen, ob und wann die bürger, diesen Art. des GG nutzen kann bzw darf.
Wikipedia: Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
greift er schon wenn die regierung gesetze erläßt die gegen das GG verstösst?
greift es wenn der offizier seinen soldaten befiehlt, die waffen gegen das eigene volk zu richten?
greift es wenn der schutzpolizist unerlaubt gegen die bevölkerung vorgeht?
greift es wenn politisch anders denkende,anschläge begehen?
greift es wenn die freiheit eingeschränkt wird, um eine höchst mögliche sicherheit zu garantieren?
die beispiele kann man unendlich weiter führen.
hier soll es darum gehen, ob und wann die bürger, diesen Art. des GG nutzen kann bzw darf.
Wikipedia: Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland