Nach dem Urteil 1 BvR 2019/16 des BVerfG (Stichwort: 3. Geschlecht) gibt es eine interessante Petition, die die völlige Abschaffung des Geschlechts als Rechtsinstitut fordert:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2017/_11/_28/Petition_75197.nc.htmlDiese Variante würde rechlich völlig Gleichheit vor dem Gesetz bedeuten und der Gesetzgeber müsste somit §226a StGB und §1631d BGB geschlechtsneutral formulieren. Ich glaube, ich wäre sehr dafür.
Aber auch so, wenn der Bundestag den Auflagen des BVerfG folgt und das 3. Geschlecht beschließt, wird die Diskriminierung aus §226a StGB und §1631d BGB noch viel deutlicher, denn
- jemand der nicht-weiblich ist und eine Vagina hat, ist dann rechtlich schlechter geschützt als Mädchen, denn für die gälte §226a StGB während für das 3. Geschlecht "nur" die gefährliche Körperverletzung in Frage kommt und
- jemand der nicht-männlich ist und einen Penis hat, ist dann besser geschützt als die völlig rechtlosen männlichen Penisträger.
Das werden noch lustige Diskussionen, die da auf uns zukommen werden, vor allem wenn die Genitalverstümmeler weiter geistige Pirouetten drehen, um sich weiterhin von ihren Kindern eine Scheibe abschneiden zu dürfen.