@Rerun gleiches Spiel, gefährliche KV:
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
Skalpelle sind - unter fachgerechter Anwendung - keine gefährlichen Werkzeuge. Und "mit anderen beteiligten gemeinschaftlich" wäre hier kaum einschlägig.
Rerun schrieb:Doch. Ein jeder ist unschuldig bis er verurteilt wurde.
Unschuldig, bis Schuld erwiesen ist. Schau Dir mal den Strafbefehl an. Kein Urteil, aber eine rechtskräftige Feststellung der Schuld.
Der Beschuldigte kann nämlich darauf verzichten, dass seine Schuld in einem Verfahren festgestellt wird.
Wenn ich Dich frage: "Bist Du schuldig?" und Du sagst: "Ja", dann genügt das (in "kleineren" Fällen).