@rockandroll Ich werde mich jetzt garantiert nicht auf dieses Niveau begeben
;)Art. 2 GG und die Paragraphen 223, 224 StGB sind definitv im Sinne der Mehrheit.
Das Recht (auf körperliche Unversehrtheit) braucht dem Unrecht (Beschneidung) nicht zu weichen. Präg dir diesen Satz gut ein.
Wie auch immer. Ich weiß, was als nächstes passieren würde.
Du springst wieder auf Anfang zurück und schreibst von Hinterzimmern, in denen die herzlosen Eltern ihre Kinder dann verstümmeln lassen würden, woraufhin die gesamte Diskussion wieder von vorne losgeht, wobei deine gesamten "Argumente" haltlose Behauptungen sind.
Warum ist die körperliche Züchtigung von Kindern verboten? Wäre doch nach deiner Argumentation auch sinnvoller in der Öffentlichkeit, statt im Hinterzimmer.
Mit deiner Argumentation könnte man wahrscheinlich die komplette Scharia einführen.
Warum nicht die Ehebrecherinnen öffentlich schmerzlos exekutieren, statt unter Qualen in irgendeinem Keller? Denk doch mal an die Frauen!
So, falls du jetzt wieder so vorhersehbar antwortest, erspare ich mir jede weitere Antwort.