Beschneidung erlauben oder verbieten?
21.04.2014 um 20:35Resonanz. schrieb:Laut bundesdeutschem Grundgesetz, ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes garantiert. Es sollte in einem laizistischem Staat auch höheres Gewicht haben, als das Recht auf rel. Erziehung der Eltern. Zumindest wenn es um Körperverletzung geht.1. Religionsfreiheit.
2. Kein laizistischer Staat.