Sozialleistungen für Asylbewerber zu niedrig!
20.07.2012 um 18:17Wie ich früher schon schrieb, es folgt dem momentanen Zeitgeist, daher legt niemand Widerspruch ein.Das mag man eventuell hinauslesen können. Dem möchte ich nicht widersprechen, ich bin kein Jurist. Ich glaube um da eine richtige Rechtssprechung zu finden sind wir alle mit dem Grundgesetz und dessen bisheriger Geschichte viel zu wenig in Kenntnis. Ich kann nur soweit sagen, dass ich das Urteil voll und ganz nachvollziehen kann.
Man könnte hier übrigends auch ganz anders argumentieren wie beispielsweise damit das Freiheit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung untrennbar sind. Das Freiheit eben auch bedeutet für sich selbst verantwortlich zu sein. Laut GG Art. 12 hat jeder Deutsche das Recht seine Arbeit, seinen Arbeitsplatz, seine Ausbildungsstätte frei zu wählen und kann nicht zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden. Daraus kann man schließen das eben jeder auch selbst Verantwortlich ist sich eine Arbeit zu suchen, für seinen Lebenunterhalb somit selbst aufzukommen. Freiheit und Selbstverantwortung sind übrigends auch ein Staatsprinzip das man unter Subsidarität kennt.
Ach komm das ist doch kein Argument. Hier im Forum läuft eine Diskussion über Beschneidungen. Derartige Handlungen stellen eine Körperverletzung an einem Schutzbefohlenen dar. Derartige Handlungen stehen im widerspruch zu Artikel 2 des Grundgesetzes und da braucht man nicht ruminterpretieren dafür. Trotzdem wann wurde jemals vor dem BVerfG darüber geurteilt?Der Unterschied ist der, dass sich das BVerfG seit Jahrzehnten bereits mit dem Thema der Menschenwürde und des damit in Verbindung stehenden Existenzminimum auseindersetzt. Die Thematik bleibt ja nicht stehen. Da mag ich dir sogar in diesem Aspekt mit dem Zeitgeist recht geben. Das ist ja auch nie ein Argument, um das Urteil anzuzweifeln. In den 60 Jahren kam es nie vor, dass die Gewährleistung des Existenzminimums angezweifelt wurde. Obwohl die Gesellschaft und deren Sozialstruktur sich wahnnsinig stark gewandelt hat. In der Soziologie gibt es sogar die Theorie, dass sich seit den 70ern eine zweite Phase der Modernisierung entwickelt hat. Diese schließt auch das Rechtsystem ein. Dennoch wurde das Existenzminimum meines Wissens nach nie angezweifelt.
Das GG gibt es seit über 60 Jahren, Beschneidung noch viel länger und hat bis heute das BVerfG was dagegen gesagt? Nein, es wird jetzt von der Politik am GG vorbei legalisiert. Das ist Zeitgeist!
Ich kann es aber ehrlich gesagt nicht zu 100% sagen, dass es nur an diesem Zeitgeist oder doch an einer darüberstehenden unausweichlichen Verknüpfung liegt. Die Zukunft wird es zeigen.
Hier geht es aber nicht darum das Menschen von staatlicher Seite an einem Pranger festgebunden oder nackt durch die Straßen getrieben werden, was die Menschenwürde verletzten würde. Hier geht es auch nicht darum das der Staat Menschen enteignet und ihnen alles was sie zum Leben brauchen wegnimmt.Ich würde es nicht gerade als Pech bezeichnen, wenn ich als Asylbewerber offiziell nicht arbeiten darf und dann mit weniger Geld als andere Menschen in diesem System zurechtkommen muss, um mein Existenzminimum zu sichern und zumindest in diesem Bereich meine Würde aufrechtzuerhalten.
Das ganze ist eben so wie wenn du das abschießen eines Flugzeuges mit einem Absturz eines Flugzeuges, sei es durch menschliches Versagen, Fehler in der Technik o.ä. gleichstellst.
Das eine vestöst gegen die Menschenwürde, das andere ist einfach Pech.
Das ist kein Pech. Sondern es wird, oder wurde, mit zweierlei Maß gemessen. Dabei sind wir doch laut dem Grundgesetz alle gleich.