@buddel Sicherlich grundsätzlich hast Du recht.. doch können wir auch feststellen, dass bei der Taufe meist kein bleibender körperlicher "Schaden" zurückbleibt ..solange man das Baby nicht minutenlang unters Wasser drückt
:DSo dürfte eine Klage diesbezüglich auch nicht den selben Effekt haben.
Für die Hindus ist es auch wichtig, dass man die Asche der Toten in einem fliessenden Gewässer beisetzt. Die mussten bis kürzlich die Asche auch ins Ausland schicken, da hierzulande das Wasserschutzgesetz solches verbietet.
Mittlerweile haben sie eine Stelle an einem Fluss gekriegt wo sie dieses Ritual durchführen können.
Aber es steht unter strenger Auflage...
Schechten von Säugetieren ist in der Schweiz verboten... damit die Leute weiterhin die Religion ausüben können importieren sie das Fleisch aus Frankreich... was dann wiederum erlaubt ist.
Für einen Tierschützer ist es emotional ebenso schlimm wie für einen Gläubigen wenn er unkoscher Fleisch essen sollte.
Es ist so verdammt schwierig es allen recht machen zu können... sind einfach zuviele verschiedene Ansichten... also muss man das einfach auf der Ebene der Vernunft regeln.
Kinder sind für mich kein Besitz. Man besitzt eine Ware aber keinen Menschen.
@ramisha Ja eben, bis zur Volljährigkeit warten mit solch (im wahrsten Sinne des Wortes) einschneidenden Ritualen. Dann kann er auch niemanden eine Verantwortung zuschieben und dürfte auch vor Gericht abschmettern,.