Beschneidung ist Körperverletzung
02.07.2012 um 23:25tris schrieb:Nur, weil das Kind IM NACHHINEIN nichts dagegen hat (was ja wohl auch daran liegen dürfte, dass es dem Kind gesagt wurde, dass es so gehört und sein muss), ändert das nichts daran, dass es im Zeitpunkt der Bescneidung aufgezwungen und alles andere als freiwillig war. Und es handelt sich hier nunmal nicht um "Räum dein Zimmer auf", sondern um Verstümmelung.Das dümmste Argument schlecht hin, man kann etwas nicht aufzwingen was dem gegenüber nicht bewusst ist.