@Gwyddion jetzt fehlt nur noch die komplikationsrate von den ersten seiten, dann hast du alles zitiert was wir schon geklärt haben.
hier geht es nur noch drum 2 trollen den thread nicht zu überlassen. an argumenten haben wir schon alles innerhalb der ersten woche geklärt.
die fragen die sich stellen sind einfach, wieso sind kinder der besitz der eltern in diesem fall, was rechtfertigt diese ausnahme und wo eckt das an unserem rechtssystem an.
die harten fragen sind schon lange geklärt, ja es ist eine ausnahme, es gibt keinerlei medizinische gründe. die rate in der westlichen welt nimt ab, und die komplikationsrate ist ziehmlich hoch für einen kleineren eingriff.
Puschelhasi schrieb:Es geht hier um die rechtmaessigkeit des Gesetzes zur Beschneidung von Jungen. Ich habe vor einigen Seiten klar dargelegt, dass dieses Gesetz in Kraft ist.
ein gesetz in kraft ist noch lange kein rechtmäßiges oder verfassungskonformes gesetz.