@SethSteiner SethSteiner schrieb:Ja, die Religionsfreiheit ist nur eine Untersektion der Meinungsfreiheit aber eben genau darum ist es eben keine Religionsfreiheit, wenn ich anderen von meiner Religion erzähle, sondern Meinungsfreiheit
? ? ?
Es liegt im Wesen einer Untersektion dass alles was zu ihr gehört auch zu der grösseren Sektion gehört.
SethSteiner schrieb:wenn ich anderen von meiner Religion erzähle, sondern Meinungsfreiheit und das Sorgerecht muss da Enden, wo ein Kind nicht fähig ist seine Einwilligung zu geben oder aber seine Einwilligung nicht erteilt.
Ich dachte immer dass das Sorgerecht vor allem für das wäre wo das Kind keine Einwilligung geben kann oder nicht den nötigen Überblik verfügt die entscheidung selber zu treffen.
SethSteiner schrieb:Wenn es nicht in die Kirche will, so ist das zu akzeptieren, schließlich würde ein Zwang ein Kind in ein Fußballstadion wohl auch als Freiheitsberaubung gewertet werden.
Wie sieht es mit dem Geburtstag der Grossmuter aus?
Einem Friseurbesuch? Einkaufen?
Eltern nehmen Kinder die ganze Zeit über an Orte mit zu denen dei Kinder so direkt erst mal gar nicht wollen
Und solange es keine Kirche ist beklagst du dich nicht darüber...
SethSteiner schrieb: Religionsfreiheit braucht es eigentlich gar nicht im Grundgesetz, könnte ersatzlos gestrichen werden
Im Prinzip ja
Allerdings vergessen die Leute gelegentlich was ür Rechte Menschen so alles haben sobald es um Religion geht
SethSteiner schrieb: so sollte schließlich auch kein Kind gezwungen sein mit irgendwelchen Fantasygeschichten penetriert zu werden
Und morgen ist deine Meinung die Phantasiegeschichte mit der man Kinder nicht Penetrieren darf...
Sobald du eine staatliche instanz hast die sowas entscheidet muss du auch damit rechen dass die Entscheidung vielleicht doch gar nicht die ist die du dir wünscht...
SethSteiner schrieb: vor allem nicht wenn diese verfassungsrechtlich bedenkliche Ideologie transportieren könnten.
Es ist hierzulande immer noch brauch dass die Beweislast beim Ankläger liegt und nicht beim Angeklagten
Du müsstest also nachweisen dass sie eine verfassungsfeindeliche(und nicht nur bedenkliche)
Ideologie transportiert.
Und nicht die Leute müssen nachweisen dass es absolut unmöglich ist das irgendjemand bedenken haben könnte.
SethSteiner schrieb:Wenn die Familie zerstört würde, weil jemand sein Kind nicht misshandeln darf, dann hat die Familie ohnehin schon ein ziemlich großes Problem.
Immer daran denken dass über 90% der auf diese Weise misshandelten Stein auf Bein schwören würden dass es keine Misshandlung ist.
Aber ja Eltern die meinen an den Genitalien ihrer Kinder urmschnippeln zu müssen sind erst mal ein Problem
Aber vielleicht nicht das schlimmste was man sich so vorstellen kann..
SethSteiner schrieb:Wir erlauben Eltern auch nicht ihre Kinder zu Erziehungszwecken zu schlagen
Das wurde etwa im Jahr 2000 verboten. und die Hälfte der Eltern tut es immer noch da zwar ein Verbot ausgesprochen wurde aber keine Strafe und keine form der Durchsetztung festgelegt wurde...
Vielleicht sollte man sich mal um für alle geltende einheitliche Regeln kümmern bevor man sich auf eine Minderheit einschiesst?
SethSteiner schrieb: Bei der weiblichen Beschneidung kam ja auch nie jemand mit "Aber das familiäre Gefüge!"
Es gibt verschiedene Formen von weiblicher Beschneidung und einige davon haben extrem schädliche Konsequenzen...Die mussten verboten werden.
Was immer du glaubst einen typische Männlcihe Beschneidung ist nicht mit Genutalverstümmlung Stufe 3 alles abschneiden und auf bleistiftgrösse zunähen vergleichbar.
Sicher es gibt weibliche Genitalverstümmelungen die auch nicht harmloser oder schlimmer als die beschneidung beim Mann sind.
SethSteiner schrieb:geschweige denn dass das sonst eine Rolle spielt, wenn Straftaten begangen werden,
Ehrlich gesagt ... doch.
Es gibt Angestellte beim staat die sich zu einem Grossteil ihrer Zeit mit der Frage beschäftigen
Ob man mehr schaden anrichtet wenn man Eltern ihre Kinder wegnimmt oder wenn man sie ihnen lässt.