Beschneidung ist Körperverletzung
09.12.2013 um 22:39Religionsfreiheit ist hier gar nicht (also anders als man denkt) betroffen, da Religionsfreiheit wie schon gesagt sowieso nur für die eigene Person gelten kann. Wäre dem nicht so, könnte ich ja morgen jemanden meinem Gott opfern, wenn mir mein Gott das befiehlt. Kinder sind eigenständige Wesen und wenn ihnen ein Teil ihres Geschlechtsteils entfernt wird, ist das tatsächlich ein Akt gegen die Religionsfreiheit.... die des Kindes. Also eigentlich ist Religionsfreiheit ein weiteres Argument gegen die Beschneidung und gar nicht für die Beschneidung.
Schutz der Familie ist hier so wie ich das sehe gar nicht betroffen, eher das Elternrecht. Das Problem ist nur, dass das Elternrecht eigentlich gar nicht als Freikarte für Menschenrechtsverletzungen gedacht ist, im Gegenteil. Kinder sind Schutzbefohlene, heisst also die Eltern haben mit dem Elternrecht die Aufgabe, Kinder zu schützen. Wenn sie Kinder aber verletzten, dann tun sie genau das Gegenteil von dem was sie sollen. Im Grunde genommen ist das also auch eher ein Kontra gegen Beschneidung.
Stellt sich wirklich die Frage, was eigentlich für die Beschneidung spricht, wenn sogar die Rechte nciht gegeneinander aufgewogen werden können und inwiefern man körperliche Unversehrtheit ernsthaft unter einem anderem Recht ordnen kann halte ich schon grundsätzlich für extrem fraglich.
Schutz der Familie ist hier so wie ich das sehe gar nicht betroffen, eher das Elternrecht. Das Problem ist nur, dass das Elternrecht eigentlich gar nicht als Freikarte für Menschenrechtsverletzungen gedacht ist, im Gegenteil. Kinder sind Schutzbefohlene, heisst also die Eltern haben mit dem Elternrecht die Aufgabe, Kinder zu schützen. Wenn sie Kinder aber verletzten, dann tun sie genau das Gegenteil von dem was sie sollen. Im Grunde genommen ist das also auch eher ein Kontra gegen Beschneidung.
Stellt sich wirklich die Frage, was eigentlich für die Beschneidung spricht, wenn sogar die Rechte nciht gegeneinander aufgewogen werden können und inwiefern man körperliche Unversehrtheit ernsthaft unter einem anderem Recht ordnen kann halte ich schon grundsätzlich für extrem fraglich.