@dovahkiin dovahkiin schrieb:Was ist so besonders an diesen Religionen das ich das nicht darf?
Von ,,dürfen" hab ich gar nicht gesprochen.
Sondern davon, dass du es nicht KANNST und dann denkst, alle halten sich dran.
Das ist, als ob du allein mit deiner Muskelkraft, ohne Hilfsmittel, einen 40 Tonner hochheben wolltest.
Du darfst es natürlich gern versuchen.
Aber Erfolg hat das nicht, man kann nicht einfach mal eben so mit dem Finger schnippen, ein zentrales, religiöses Element verbieten und dann denken, damit hat sich die Sache.
Deshalb favoritisiere ich auch die Suche nach einem anständigen Konflikt, statt Fundamentalpositionen und pure Verbote.
Gwyddion schrieb:Aber ich soll die "Erfordernisse" ?? aus dem Altertum in der heutigen Zeit annehmen? Wie paßt denn das? Sorry.. aber die Zeit steht nicht still, läuft für einige sogar rückwärts.
Die Beschneidung ist kein Erfordernis des Altertums, sondern ein zentrales, religiöses Element.
Als ,,Erfordernis des Altertums" wäre es eine rein geschichtliche oder traditionelle Angelegenheit.
Man würde es machen, weil`s halt immer schon so war. Ohne einen Sinn dahinter.
Gwyddion schrieb:In Europa war er nicht großartig verbreitet. Er ist erst in den letzten Jahrzehnten salonfähig geworden.
Hm. Geh mal etwas weiter zurück, so ein paar Jahrhunderte - da schwangen Leute unter dem Deckmantel, ,,im Namen Gottes" zu handeln auch in Europa die Peitschen, holten die Folterinstrumente raus und machten all jene fertig, die es wagten, was gegen die katholische Kirche zu sagen.
Soviel zum Thema ,,kein religiöser Extremismus in Europa".
Gwyddion schrieb:Aber welchem ist nun mehr Bedeutung beizumessen? Doch wohl dem Recht auf Unversehrtheit, welches überreligiös für alle Bürger gilt.
Tja, welches Recht ist höher zu bewerten?
Möchtest du dir anmaßen, zu bestimmen, welche Grundgesetze wichtiger und welche weniger wichtig sind? Aber bitte mit allen Konsequenzen. Denn wenn du es dir so einfach machen willst, dann werden die Grundgesetze zu einer Sammlung schöner Ideen, denen man aber allen je nach persönlichem Befinden Wichtigkeit oder Unwichtigkeit einräumen kann.
Das fände ich doch recht problematisch.
Tatsache ist zunächst mal, dass sowohl die Befürworter als auch die Gegner der Beschneidungsfrage sich auf das Grundgesetz berufen können.
Ganz ehrlich: Ich seh mich nicht im Stande, jetzt einfach so darüber zu urteilen, ob das ,,geistige Wohl" im Grundsatz der Religionsfreiheit oder das ,,körperliche Wohl" im Grundsatz der körperlichen Unversehrtheit höher zu werten seien.
Da müsste ich lange und intensiv drüber nachdenken.
Man sollte es sich jedenfalls nicht so einfach machen und vorschnell seine Urteile fällen.