@Gwyddion Nein das stimmt nicht:
http://www.focus.de/politik/deutschland/keine-verankerung-im-jugendschutzgesetz-schoenheits-ops-an-minderjaehrigen-weiterhin-erlaubt_aid_754552.htmlDas Vorhaben der Union, Schönheitsoperationen an Minderjährigen gesetzlich zu verbieten, ist nach einem Zeitungsbericht verfassungsrechtlich kaum umsetzbar. Zu diesem Schluss kommt das FDP-geführte Bundesgesundheitsministerium in einem der „Berliner Zeitung“ vom Freitag vorliegenden internen Vermerk.
„Eine Regelungskompetenz im Zuständigkeitsbereich des Bundesgesundheitsministeriums liegt nicht vor“, heißt es darin. Auch eine Verankerung des Verbots im Jugendschutzgesetz oder im Kindschaftsrecht sei nach Einschätzung des zuständigen Familien- beziehungsweise Justizministeriums rechtlich nicht möglich.
Ein Verbot wäre lediglich in den Heilberufs- und Kammergesetzen der Länder oder in den Berufsordnungen der Ärztekammern möglich, schrieben dem Bericht zufolge die Beamten von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Allerdings habe eine Expertenanhörung deutlich gemacht, dass eine Abgrenzung zwischen medizinisch oder psychologisch begründbaren und rein ästhetisch motivierten Operationen äußerst schwierig sei.
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Keine Verankerung im Jugendschutzgesetz: Schönheits-OPs an Minderjährigen weiterhin erlaubt - weiter lesen auf FOCUS Online:
http://www.focus.de/politik/deutschland/keine-verankerung-im-jugendschutzgesetz-schoenheits-ops-an-minderjaehrigen-weiterhin-erlaubt_aid_754552.html..
Ich bin sicher das wenn religiöse Beschneidungen verboten werden, das dann die Schönheitsops eine Rolle spielen werden.
;)