@liaewen liaewen schrieb:Aber wer setzt die Grenzen was eine Schönheitsop ist oder nicht? Ich glaube das jimmy auf das hinauswollte. Im Grunde wird diese Fehlbildung des Körpers "korrigiert" um das Kind dann im Erwachsenenalter der Gesellschaft passend zu machen. Es sieht ja eben schlimm aus und die Funktion der Lippen bzw. des Mundes sind ebenfalls eingeschränkt. Aber es ist keine lebensbedrohliche Fehlbildung/Krankheit.
So ist es! Aber ein medzinischer Eingriff ist ja rechtlich nicht erst dann gerechtfertigt, wenn es sich um lebensbedrohliche Zustände handelt. Ein kariöser Zahn ist auch nicht lebensbedrohlich - dennoch ist eine Behandlung sinnvoll und somit außerhalb der Frage, ob Eltern damit ihren Kindern eine Körperverletzung zufügen, wenn sie solch einen Zahn vom Zahnarzt behandeln lassen.
liaewen schrieb:Viele Politiker sind extrem feige. Ich merke es immer wieder, auch wenns um Kleinigkeiten geht. Jeder will so tun als würde er sich an Gesetze halten. Hauptsache so aussehen als würde man seriös sein, aber im Hintergrund dann den Heulenden alles zustecken.
Genau DAS spielt sich derzeit in der Beschneidungsfrage ab. Man weiß sehr wohl, dass eine gesetzl. Erlaubnis vom BVerfG mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wieder einkassiert wird. Dennoch macht man es, um zu demonstrieren, dass man die religiösen Ansinnen bedienen will. Kassiert das BVerfG das Gesetz später ein, kann man sich damit rühmen, alles für unsere jüdischen und muslimischen Mitbürger getan zu haben.
:D