Beschneidung ist Körperverletzung
18.07.2012 um 12:01@Zophael
Art 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Es ist also scheiß egal ob es mir ästhetisch gefällt oder nicht. Das Kind hat nun mal Menschenrechte. Jedes Kind in Deutschland! Egal welcher Religion die Eltern angehören!
Art 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Es ist also scheiß egal ob es mir ästhetisch gefällt oder nicht. Das Kind hat nun mal Menschenrechte. Jedes Kind in Deutschland! Egal welcher Religion die Eltern angehören!