@GwyddionTotschlagargument? Auch wieder ein rhetorischer Einwurf.
Bei einer Argumentation werden die Positionen kundgetan und begründet.
Ob der Gegner dies akzeptiert ist wieder eine ganz andere Sachlage.
Zudem habe ich das nicht in bezug auf deine Post mit dem "Zeugen" ausgesagt.
Dazu sage ich nur:
Wenn die Zeugen das so sehen ist das IHRE Sache und wie der Staat damit verfährt auch IHRE Sache.
In Bezug auf die Juden und Muslime ist diese Geschichte (die für mich und viele andere jetzt nur hören-sagen ist, und selbst wenn du es mit Quelle aufzeigst) irrelevant. Da es beim Beschneiden nicht um leben und tod geht. Nach islamischen Recht ist es sogar so das man in einer Situation in dem das Leben auf dem Spiel steht, sich über ein religiöses Gebot hinwegsetzen darf.
Aber kommen wir wieder zum Thema: Was der Staat verbietet darauf haben diese Religionsgruppen keinen Einfluss, aber es ist klar das dies als Tyrannei und Unterdrückung angesehen wird. Und da könnt ihr noch tausendmal betonen das dies keine Haltung gegen die Religion ist.
Ausserdem sei Angemerkt:
Was der eine als Gut ansieht, könnte von jemand anderem als schlecht angesehen werden.
Letztendlich habt ihre eure Ansicht und die Religionen ihre Ansicht.
Ich spiele hier nicht Opfer. Das muss ich auch nicht, ich sehe mich weder als Opfer noch euch Unterlegen, egal ob geistig oder körperlich.
Ausserdem betrifft mich diese Situation noch nicht weil ich noch keinen Sohn habe.
@Tussinelda Auszug aus Wikipedia:
Eine Körperverletzung ist der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Person in Form einer körperlichen Misshandlung oder einer Gesundheitsschädigung.[1] Auch jede ärztliche Behandlung zu Heilzwecken, bei der auf irgendeine Weise in den Körper des Patienten eingedrungen wird, ist nach herrschender Meinung eine Körperverletzung, die nur dann nicht rechtswidrig ist, wenn in sie (auch konkludent) eingewilligt wird oder ein rechtfertigender Notstand vorliegt.[2]
Quelle 1:
↑ Schmidt, Priebe: Strafrecht Besonderer Teil I, 8. Aufl. 2009, Rn. 282
Quelle 2:
↑ Tröndle/Fischer: StGB Beck'scher Kurzkommentar, 54. Aufl. 2007, § 223 Rn. 9
Ausserdem hat keiner hier dich in deiner Meinung eingeschränkt.
Mit einmischen war zwang gemeint.
Wenn du sagst : "Man kann warten bis es alt genug ist"
Ist das eine Meinung.
Wenn man dies aber zwingt: Ist das für diejenigen Tyrannei.
Es wird im Kindesalter durchgeführt weil es dann einfacher ist. Normalerweise kann man sich auch später beschneiden lassen, dass machen auch oft Konvertiten.
Aber das man dies den Religionen aufzwingen will zu warten das ist was die Menschen als Tyrannei ansehen.
Anti-Religiös ist nicht beschränkt auf: "Gegen Religion"
Anti-Religiös bedeutet gegen jegliche Ausdruck von Religiösität sein