@Jimmybondy Erstmal die Bekenntnisfreiheit: Ein Mensch hat ebenso das Recht, an niemanden zu glauben aber der Status der Bekenntnisfreiheit wird dem Kind de facto genommen. Und solang es sich nicht aktiv für nen Gott entscheiden kann....wie wärs dann mit so lange währender Bekenntnisfreiheit? Wenn die Religionen so geil sind, wird doch keine Gefahr bestehen, dass es hinterher bekenntnisfrei bleibt?
Dann noch das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Ist Beschneidung medizinisch notwendig? Nein. Also Verstümmelung/Misshandlung/Körperverletzung such dir was aus.
Die Rechte der Eltern? Ich verrat dir mal ein Geheimnis, die Rechte des Einen hören da auf, wo die Rechte des anderen anfangen, sonst kann ich dir ja auch nen Arm abschneiden, um mir als Organhändler mein Recht auf freie Berufswahl zu verwirklichen.
Übrigens sind Einschränkungen sämtlicher Grundrechte nur aufgrund von Gesetzen oder wegen Verstößen gegen Gesetze möglich, die Bekenntnisfreiheit des Einen ist aber kein Gesetz, das dazu geeignet ist, die Grundrechte von anderen einzuschränken, ebenso sind die einzigen, denen das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt werden darf Staatsbedienstete, solche, die nicht beim Staat selber angestellt sind aber trotzdem hoheitliche Aufgaben ausführen, die sowas beinhalten oder Kriminelle. Und selbst bei den Kriminellen nur, wenn es unbedingt nötig ist, Gefahr von sich oder anderen abzuwehren.
Ein Baby bekommt sicher kein Geld vom Staat dafür, dass es sich von seinen Eltern verstümmeln lassen muss, ebenso seh ich keine Gefahr die von einem Kleinkind ausgeht, die es rechtfertigen würde, sein Recht auf körperliche Unversehrtheit einzuschränken ebenso hat die körperliche Unversehrtheit ein höheres Gewicht als die Bekenntnisfreiheit. Deswegen kann ich dir ja auch ohne Folgen im Spaß sagen "ey glaub mal was anderes" wohingegen ich sicher ne Anzeige bekomme, wenn ich jemandem aus Spaß mal voll eins in die Fresse zwirbel.
Fassen wirs zusammen, die Beschneidung dient nur den Eltern, sich ihren eigenen religiösen Phallus zu wichsen.