@Jimmybondy Jimmybondy schrieb:Meine Argumente sind überdies, das Eltern die Erziehungsberechtigten sind und die Verantwortung tragen und das Leid generell zum Leben dazu gehört. Ferner stelle ich mir die Frage, wo die Grenze zu ziehen ist, wo Kinder hilfsbedürftig sind und wo nicht.
Kinder sind dann hilfsbedürftig, wenn die Eltern die Grenze des Kinderschutzgesetzes überschreiten.
Das heißt auch dann sind sie hilfsbedürftig, wenn körperliche Gewalt an diesen Kindern verursacht wird. In diesem Fall greift das Gesetz "Recht auf Unversehrtheit". Und nur darum geht es. Da die Mündel entweder noch Babys oder 5 -6 Jahre sind, können sie schlecht gegen die Eltern und deren religiös motivierten Zwänge und Ansichten, aufbegehren.
Sind die Kinder in einem Entscheidungsfähigen Alter, z. B. 14 - 16, können sie sich meinetwegen für die Beschneidung entscheiden. Doch was ist, wenn diese Kinder sich dann dagegen aussprechen und somit auch der Glaubensgemeinschaft einfach nicht den körperlichen Tribut zollen wollen? Das ist meines Erachtens auch der Hauptgrund, warum die religiösen Verbände partout die Beschneidung in einem Alter vollführen wollen, wo das Kind nichts entscheiden kann. Denn eine Abkehr von dieser Praktik könnte auch bedeuten, das sich viele Jugendliche dann gegen die religiösen Doktrinen und Einflüsterungen, aussprechen.
Zum Thema Leid, was nach Deiner Ansicht generell zum Leben dazu gehört.
Das Leid wird nicht zu vermeiden sein, es ist aber nicht wünschenswert, das Dritte Personen zu diesem unnötigen Leid noch beitragen. Es sei denn, man ist im Bereich SM unterwegs, dann paßt das wieder.. aber zu der Zeit ist man ja schon mündig, meistens.
Deine Aussage relativiert also gänzlich den Kern um den es in dieser Diskussion geht.
Jimmybondy schrieb:Ich sehe auch nicht das auf mich eingegangen wird
Und nun bin ich auf Dich eingegangen.. aber werde Deine verallgemeinerte Meinungen nicht für Gut befinden.