elfenpfad
Diskussionsleiter
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
dabei seit 2008
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Ärzte dürfen Geschenke von Pharmakonzernen annehmen
22.06.2012 um 15:42Ich möchte Folgendes zur Diskussion einstellen:
BGH-Beschluss Ärzte dürfen Geschenke von Pharmakonzernen annehmen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Kassenärzte machen sich nicht strafbar, wenn sie als Gegenleistung für das Verordnen eines Arzneimittels Präsente der Pharmaindustrie annehmen. Gesundheitsexperten sind entsetzt, die SPD fordert schärfere Gesetze.
Kann der Bestechungsparagraf 299 des Strafgesetzbuchs auf Ärzte angewendet werden? Nein, sagt jetzt der Bundesgerichtshof (BGH): Kassenärzte, die für die Verordnung von Arzneimitteln Geschenke von Pharmaunternehmen entgegennehmen, machen sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar. Das hat der Große Senat für Strafsachen des BGH in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschieden. Der niedergelassene Arzt handele weder als "Amtsträger" noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen, hieß es zur Begründung (Az. GSSt 2/11).
ganzer Artikel hier :
http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/bgh-aerzte-duerfen-geschenke-der-pharmaindustrie-annehmen-a-840406.html
Was haltet Ihr davon? Meint Ihr, das dies in Ordnung ist, oder seht Ihr Nachteile in diesem Vorgehen der Pharmakonzerne ?
BGH-Beschluss Ärzte dürfen Geschenke von Pharmakonzernen annehmen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Kassenärzte machen sich nicht strafbar, wenn sie als Gegenleistung für das Verordnen eines Arzneimittels Präsente der Pharmaindustrie annehmen. Gesundheitsexperten sind entsetzt, die SPD fordert schärfere Gesetze.
Kann der Bestechungsparagraf 299 des Strafgesetzbuchs auf Ärzte angewendet werden? Nein, sagt jetzt der Bundesgerichtshof (BGH): Kassenärzte, die für die Verordnung von Arzneimitteln Geschenke von Pharmaunternehmen entgegennehmen, machen sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar. Das hat der Große Senat für Strafsachen des BGH in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschieden. Der niedergelassene Arzt handele weder als "Amtsträger" noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen, hieß es zur Begründung (Az. GSSt 2/11).
ganzer Artikel hier :
http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/bgh-aerzte-duerfen-geschenke-der-pharmaindustrie-annehmen-a-840406.html
Was haltet Ihr davon? Meint Ihr, das dies in Ordnung ist, oder seht Ihr Nachteile in diesem Vorgehen der Pharmakonzerne ?