@Bauli Rauschmittel haben im Straßenverkehr nichts zu suchen, da sind wir uns einig.
Was mich wundert ist, dass ein Rauschmittel das nachweislich fast nur "Nebenwirkungen" hat an jeder Ecke und in jeder Konzentration zu kriegen ist, und eines, dass anderswo als Medikament erhältlich ist so krass verfolgt wird.
http://www.ksta.de/gesund---fit/-droge-als-medizin-fuer-wen-es-cannabis-auf-rezept-gibt,15938554,22385960.html (Archiv-Version vom 04.09.2013)Für wen es Cannabis auf Rezept gibt
Schwerkranke Patienten, denen Cannabis-Medikamente helfen, stoßen in Deutschland immer noch auf hohe gesetzliche Hürden. In Israel, Canada, den Niederlanden, Tschechien und 18 Bundesstaaten der USA hingegen ist man weiter. Dort gibt es gesetzliche Regelungen, die die Verwendung von Cannabis mit ärztlicher Verordnung erlauben. Seit 2011 können sich zwar auch in Deutschland Schwerkranke Cannabis-Medikamente vom Arzt verschreiben lassen - jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen.
Der Anteil von Patienten in Deutschland, die Cannabis als Medizin nutzen dürfen, ist verschwindend gering. Der Bundesabgeordnete Frank Tempel (Die Linke) stellte im April eine Anfrage zur Verwendung von Cannabis. Ergebnis: Knapp 150 erkrankte Deutsche besitzen eine Ausnahmegenehmigung zur Verwendung von Cannabis aus der Apotheke.
Schmerzstillende und krampflösende Wirkung
Dabei könnten auch in der Bundesrepublik weit mehr Menschen von der Wirkung der Pflanze profitieren. Viele Mediziner haben den therapeutischen Nutzen von Cannabis bei verschiedenen Erkrankungen mittlerweile erkannt. Dr. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Internationalen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (IACM): „Zahlreiche klinische Studien im Ausland haben die Wirksamkeit von Cannabis-Medikamenten nachgewiesen.“
Bei vier Symptomen verschiedener Krankheitsbilder sei die therapeutische Wirksamkeit durch THC (Dronabinol) gesichert, erklärt der Experte. Der Cannabis-Hauptwirkstoff wirkt bei Multipler Sklerose krampflösend. Er kann neuropathische Schmerzen (schmerzhafte Nervenschädigungen) deutlich lindern. Bei HIV- und Krebspatienten wirkt THC sowohl appetitanregend als auch entzündungshemmend. Cannabis wirkt aber auch bei diversen Beschwerden wie Übelkeit und Erbrechen.
Cannabis muss als Arzneimittel nicht geraucht werden. Der Wirkstoff der Pflanze wird zum Beispiel als Spray vertrieben.
Cannabis muss als Arzneimittel nicht geraucht werden. Der Wirkstoff der Pflanze wird zum Beispiel als Spray vertrieben.
Foto: dpa
Nach Angaben des Wissenschaftlers hat zum Beispiel eine britische Studie gezeigt, dass 50 Prozent der teilnehmenden Aids-Patienten durch Nabilon (einem synthetischen Abkömmling von THC) ein Drittel weniger Schmerzen verspürten.
Und auch ein bereits bei Multipler Sklerose zugelassener Cannabisextrakt sorgt laut Grotenhermen für deutlich weniger Spastiken, Krämpfe und Schmerzen.
Natürlich sind die Wirkstoffe der Droge längst nicht für alle Patienten mit den entsprechenden Krankheitsbildern geeignet. Erhöhte Vorsicht ist geboten bei Schwangeren, Kindern und Älteren. Ebenso bei Menschen, die zusätzlich an Hepatitis C, schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Psychosen leiden.
Suchtpotenzial bei Cannabis im Vergleich gering
Weniger Sorgen bereitet Experten das Suchtpotenzial der Droge, wenn diese medizinisch genutzt wird: Selbst Dr. Raphael Gaßmann, Geschäftsführer der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen, schreibt Cannabis-Medikamenten kein erhöhtes Suchtpotenzial zu. „Das Abhängigkeitsrisiko von Cannabis unter medizinischer Kontrolle ist deutlich geringer im Vergleich zum Suchtpotenzial von Morphium und Valium, die zwar erlaubt sind, aber sofort abhängig machen.“ Bei chronisch kranken Erwachsenen hält Gaßmann Cannabis für erwägenswert, da der gesundheitliche Nutzen im Vordergrund stehe.
Schutz vor Strafverfolgung
Trotz der positiven Wirkungen sind die Hürden für Kranke, auf legalem Weg an Cannabis zu gelangen, in Deutschland immer noch immens hoch. Besorgen sich Patienten Cannabis auf illegalem Weg, machen sie sich strafbar, genau wie jeder andere Konsument. Der Weg führt deshalb in Deutschland über einen Arzt, der die Therapie befürwortet. Dazu benötigt man eine Ausnahmeerlaubnis zur Verwendung von Cannabis aus der Apotheke, die bei der Bundesopiumstelle beantragt werden muss.
Denn zugelassen sind Cannabis-Medikamente in Deutschland bisher nicht, doch in Form eines Betäubungsmittelrezepts kann jeder Arzt bestimmte Cannabis-Präparate verschreiben. Ein weiteres Problem: die gesetzlichen Krankenkassen lehnen die Kosten dafür oft ab und die Medikamente aus eigener Tasche zu zahlen ist teuer. Mit einem Privatrezept müssen Patienten mit monatlichen Kosten zwischen 250 und 600 Euro rechnen.
Tipps für Patienten:
Betroffene finden auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) weitere Informationen zur medizinischen Verwendung von Cannabis sowie zur rechtlichen Lage in Deutschland.
Auch beim Deutschen Ärzteblatt gibt es Informationen für Ärzte und Patienten.
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Nicht das ich hier eine Lanze für die Grünen brechen wöllte, nix liegt mir ferner... aber es gibt mir zu denken.