@mostellaria Das ganze ist alles schon richtig gelaufen, auch damals.
Was falsch läuft ist vielfach das Denken...
Die ELTERN sind sogar bis zur 1 Abgeschlossenen Ausbildung Unterhaltspflichtig, ABER wenn diese es nicht können, bzw. den Unterhalt in Kost und Wohnen geben, dann ist da schlecht was zu machen, allerdings wird normalerweise in solchen Fällen, wenn ein ECHTES Gutachten vorliegt (ich unterstelle jetzt nicht das es so war das es ein Gefälligkeitsgutachten war, das ist bei mindestens der hälfte dieser Fälle so)
Diese Regelung haben wir im übrigen genau denen zu verdanken die das System Gnadenlos ausgenutzt haben und kurz nach Einführung von ALG2 zu tausenden mit 18 bei den Eltern ausgezogen sind (offiziell) und alles finanziert bekommen haben, das ging bei dem Gesetz eine lange Zeit leider bis die U25 Regelung kam.
Wieder mal ein Beweiß dafür das die GAS-Gerd Regierung unfähig war etwas vernünftig zu beschliessen.
P.S.:
Wenn die Eltern unter gewissen Sätzen liegen, dann müssen sie aber auch nichts zahlen, ich kenne aber sogar "Schüler" die sich beschweren das sie kein Bafög bekommen, weil Ihre Eltern zuviel Verdienen, wenn dann dabei in Gesprächen rumkommt, das die 400-600 Euro Taschengeld und das Auto finanziert (meistens) bekommen, dann bricht mir der kalte Schweiß aus