Ich verstehe da nicht was du meinst.
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Nun prinzipiell braucht es für den Warenaustausch keinen Staat sondern lediglich zwei Menschen die sich einig sind.
Individualist schrieb:Die Firmen in der Sowjetunion konnten alles machen was sie wollten, der freie Markt wurde nicht gestört, es gab aber nun mal kein Konkurrenzverhalten und auch keinen Leistungsdruck was zur Unproduktivität geführt hatte. Ein Arbeiter konnte arbeiten wann es ihm passte auch war auch vor Kündigungen sicher.
Äh nein, die Firmen in der UDSSR konnten nicht machen was sie wollten. Und wenn es kein Konkurrenzverhalten gab, gab es auch keinen Freien Markt, allein schon weil die Preise nicht frei bestimmbar waren noch die Angebotsmenge, noch investitionsentscheidungen oder Produktvarianten ect.
hier mal aus der DDR.
und ein Arbeiter konnte auch nicht arbeiten wann es ihm passte, wo hast du dass denn her.
„(1) Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung dadurch gefährdet, daß er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit hartnäckig entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist, oder wer der Prostitution nachgeht oder wer sich auf andere unlautere Weise Mittel zum Unterhalt verschafft, wird mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Haftstrafe, Arbeitserziehung oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. Zusätzlich kann auf Aufenthaltsbeschränkung und auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden.
(2) In leichten Fällen kann von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen und auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden.
(3) Ist der Täter nach Absatz 1 oder wegen eines Verbrechens gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, das sozialistische, persönliche, oder private Eigentum, die allgemeine Sicherheit oder die staatliche Ordnung bereits bestraft, kann auf Arbeitserziehung oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren erkannt werden.“