@martialis Nach der Logik hast Du sicherlich recht...
;)Nebenbei können ja schon mal Wetten abgegeben werden, wann er zurücktritt. Also ich sage... - keine 10 Tage mehr...
Aber selbst dann, fällt er "weich":
Ende der AmtszeitDer Bundespräsident wird traditionell mit einem Großen Zapfenstreich aus seinem Amt verabschiedet.
Die Amtszeit endet vorzeitig, wenn der Bundespräsident
stirbt,
zurücktritt,
seine Wählbarkeit verliert, indem er
die deutsche Staatsangehörigkeit aufgibt oder
das (aktive bzw. passive) Wahlrecht verliert, weil für ihn zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Verfügung bestellt ist oder er sich aufgrund einer Anordnung in einer psychiatrischen Klinik befindet (Art. 54 Abs. 1 Satz 2 GG in Verbindung mit § 15 Bundeswahlgesetz) oder
nach Art. 61 GG seines Amtes enthoben wird.
EinkommenDer Bundespräsident erhält Amtsbezüge in Höhe von 10/9 des Amtsgehalts des Bundeskanzlers. Sie sind im Bundeshaushalt 2010 mit 199.000 Euro ausgewiesen zuzüglich 78.000 Euro Aufwandsgeld (Aufwandsentschädigung), aus dem auch die Löhne des Hauspersonals für die freie, voll eingerichtete Amtswohnung des Bundespräsidenten zu zahlen sind.
Nach dem Ausscheiden aus dem Amt werden die Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder auf Lebenszeit als Ehrensold* weitergezahlt. Der Altpräsident behält weiterhin ein Büro/Sekretariat im Bundespräsidialamt.
*Unter
Ehrensold versteht man eine Beigabe zu einem Verdienstorden in Form von Geld oder materiellen Zuwendungen. Der Ehrensold wird in der Regel auf Lebenszeit gewährt.
Auch das Ruhegehalt des deutschen Bundespräsidenten wird Ehrensold genannt. Ferner wird von der Deutschen Künstlerhilfe eine Unterstützung gezahlt, die Ehrensold genannt wird.
(Quelle: wiki)
Der Mann ist gerade mal 51 Jahre alt! Eine Diskussion über diesen überholten "Ehrensold" wird auf sicher nach dem Ausscheiden aus dem Amt einsetzen (müssen!)...