@libertarian Ich sehe Selbsteigentum als eines der Grundlagen der "zivilisierten" Gesellschaften, und damit auch das uneingeschränkte Recht auf Selbstzerstörung. Alles andere wäre Fremdeigentum und sofern man sich nicht freien Willens in dieses begeben hat, handelt es sich um die gute alte Sklaverei. Sklaverei muss nicht falsch sein (es hat recht, was sich dauerhaft durchsetzt), aber mehrheitlich scheint der Mensch doch eher zur Freiheit zu tendieren (zumindest zur eigenen Freiheit
:)), weswegen ich diese hier unreflektiert verteidige.
Wenn Du mir auf Grund Deiner Moral/Ethik Regeln aufzwängst (direkt oder durch den Staat), sei es eine strenge Hinführung zu "richtigem" Leben oder "nur" indem Du mein Leben vor mir selbst schützt, machst Du mich zum Eigentum Deiner Moral. Woher kommen diese Besitzansprüche? Willst Du besitzen oder Dich vor Dir selbst geschützt werden? Oder hast Du blos Angst, das der Mensch den Respekt vor dem Leben verliert?
Ich persönlich halte auch die Willenserklärung bei jeder zwischenmenschlichen Interaktion für wichtig, aus ihr lässt sich einiges an berechtigtem(?) Schutz ableiten. Sobald jemand eine wesentliche Zustandsmodifikation an mir vornimmt, obwohl ein (teilweiser) Willensmangel (Fall des Kindes, Jugendlichen, ..., die Grenze kann man sicherlich psychologisch/neurologisch, meinetwegen demokratisch ermitteln) zu vermuten ist, oder eine Willenserklärung nicht vorliegt (z.B. beim "anfixen" oder bei Täuschung im "Verkaufsgespräch"), besteht in unserem abstrakten Rechtsempfinden ein Straftatbestand. Dagen habe ich nichts einzuwenden. In diesem Punkt ist mir die Rechtsprechung sogar zu vage, ich könnte mir durchaus vorstellen, (teilweise) psychatrische Gutachten (wie beim Waffenerwerb) und/oder unterschriebene Formulare (nach Auskunft über Risiken) als notwendige Grundlage einer Willenserklärung zu definieren.
Dadurch könnte sich die sich selbst bewusste Freiheit frei entfalten, ohne das andere unfreiwillig geschädigt werden und der Kriminalität würde auch die Rationalität entzogen werden. Bei dem anzunehmenden hohen Andrang würde es sich wohl kaum lohnen, ein Berufsverbot für ein paar weitere Kunden zu riskieren. Mir ist zum Beispiel auch nicht bekannt, daß illegale Weinverköstigungen auf Schulhöfen stattfinden.