Bürgerkrieg in Syrien
07.12.2015 um 10:31Wie die Deutsche Bevölkerung zum Einsatz steht wird sich wahrecheinlich erst zeigen falls dann mal ein deutscher Pilot dort "unfreiwillig landen" muss.
Befen schrieb: Was wollen die da eigentlich fotografieren?Vielleicht die Fahndungsfotos der Rückkehrer? :troll:
Befen schrieb:IS ist doch nicht der Grund, weshalb Russen und Europäer und Amerikaner und Saudis dort Luftangriffe fliegen. Denen geht es doch nicht darum, den IS zu vernichten. IS ist für alle Seiten eine Jokerkarte und jeder versucht sie gegen den anderen auszuspielen. Tornadoaufklärer gegen IS? Was wollen die da eigentlich fotografierenDoch vor dem IS hat man sich schön rausgehalten. Erst als der im Irak vorrückte mussten die USA wieder den Irakis helfen. Das wurde dann auf die Syrischen IS Gebiete ausgeweitet.
Du meinst, dass die geschätzt mehr als 300 verschiedenen Rebellengruppen nicht noch aufgeschlüsselt werden?Nein ich meine das in deutschen Medien der Erdogan mit dem IS in einem "Gruppen"-Bildchen dargestellt wird.
Naja, dann wäre der Beitrag von Monitor vermutlich immer noch am laufen...
catman schrieb:die kürzlich angeprangerten Kriegsverbrechen auch der "moderaten" Rebellen sind da etz nicht so wichtig scheinbar, warum eigentlich ? Damit man nur einen Bösen hat und sich eine einfache Erklärung zurechtschustert damit man nich soviel nachdenken muss ?Ich favorisiere keine Lösung des Konflikts, die solche "moderaten" Rebellen einschliessen, deren Ziel es ist eine Herrschaft aufzubauen, die ich persönlich ablehne. Aus dem gleichen Grund lehne ich auch ein zukünftiges Syrien unter Beibehaltung des Unterdrückerregimes Assad/Baath ab.
catman schrieb:nö da wird nur von Verhältnismäßigkeit gesprochen und das ist wie so vieles im völkerrechtlichen Bereich Auslegungssache, wird doch sowieso immer von allen so zurechtgebogen bis es passt.Nein bei der "Wahl der Mittel" wird NICHT von verhältnismässigkeit gesprochen, diese Verhältnismässigkeit greift nur bei der "Wahl militärischer Ziele innerhalb ziviler Umgebungen".
Art. 51 Schutz der ZivilbevölkerungD.h.
4. Unterschiedslose Angriffe sind verboten. Unterschiedslose Angriffe sind
a) Angriffe, die nicht gegen ein bestimmtes militärisches Ziel gerichtet werden,
b) Angriffe, bei denen Kampfmethoden oder -mittel angewendet werden, die
nicht gegen ein bestimmtes militärisches Ziel gerichtet werden können, oder
c) Angriffe, bei denen Kampfmethoden oder -mittel angewendet werden, deren
Wirkungen nicht entsprechend den Vorschriften dieses Protokolls begrenzt
werden können
und die daher in jedem dieser Fälle militärische Ziele und Zivilpersonen oder zivile
Objekte unterschiedslos treffen können.
5. Unter anderem sind folgende Angriffsarten als unterschiedslos anzusehen:
a) ein Angriff durch Bombardierung – gleichviel mit welchen Methoden oder
Mitteln – bei dem mehrere deutlich voneinander getrennte militärische Einzelziele
in einer Stadt, einem Dorf oder einem sonstigen Gebiet, in dem Zivilpersonen
oder zivile Objekte ähnlich stark konzentriert sind, wie ein einziges
militärisches Ziel behandelt werden
– gleichviel mit welchen Methoden oder Mitteln –D.h.
Blos gut, dass da die RF rausfällt...?die machen genug (teils unnötigen) Mist...ich finds nach wie vor zum Kotzen, dies immer wieder erwähnen zu müssen, weils vielen einfach nicht ins Hirn reingehen will, dass ich halt alle dämlich finde. Aber man muss ja bedingungslos pro Putin/RF wie auch immer sein, wenn man schon irgendwen anders kritisiert...passt halt in simple Denkmuster nicht rein, dass es Leute gibt, die alle Beteiligten bescheuert finden.
EU-Bericht: Georgien begann KaukasuskriegDen Krieg vom Zaun gebrochen hat also Georgien. Da hat Rußland noch korrekt reagiert und hat das dann völkerrechtswidrig beendet.
Georgien hat vor 13 Monaten den Kaukasus-Krieg gegen Russland begonnen. Der heute vorgelegte Bericht einer internationalen Untersuchungskommission widerspricht damit der offiziellen Version Georgiens. Heidi Tagliavini, Leiterin der Kommission kritisiert aber auch das "unverhältnismäßige" Vorgehen Russlands gegen Georgien.
...
Tagliavini stellte fest: "Es gab keinen laufenden militärischen Angriff Russlands vor dem Beginn der georgischen Operation." Es habe auch nicht nachgewiesen werden können, dass Russland kurz vor einem solchen Angriff gestanden habe.
Russische Verstöße gegen Völkerrecht
Russlands Einsatz des Militärs zur Verteidigung sei in der ersten Phase des Konflikts grundsätzlich legal gewesen. Allerdings sei fraglich, ob das spätere Vorrücken russischer Truppen nach Kern- Georgien "notwendig und verhältnismäßig" gewesen sei. Es scheine so zu sein, "als ob ein großer Teil der russischen Militäraktion weit über die vernünftigen Grenzen der Selbstverteidigung hinausging". Die späteren Zerstörungen durch Russland nach dem Waffenstillstandsabkommen seien "in keiner Hinsicht gerechtfertigt gewesen".
"Es muss gesagt werden, dass die russische Militäraktion außerhalb Südossetiens im Wesentlichen ein Verstoß gegen internationales Recht war." Es habe nach dem 8. August "viele Verstöße gegen das Völkerrecht" in Südossetien und der russisch besetzten "Pufferzone" gegeben.