@Foss Foss schrieb:Ansicht ist Ansicht und ist belanglos für die Arbeit eines Menschenrechtlers, oder ist dort eine Gesinnungsprüfung Pflicht, wie in einer religiösen Organisation?
Nein Ansicht ist eben nicht Ansicht und eben nicht belanglos. Jemand der der Ansicht ist das der Rechtsstaat nicht legitim ist wird die rechtsstaatliche Ordnung nicht vertreten noch sich auf diese Ordnung beziehen können. Genau so ists bei den Menschenrechten.
Nein es wird keine Gesinnungsprüfung geben aber wenn Du denkst das ein Menschenrechtler der Ansicht sein kann das die Menschenrechte keine gültigkeit haben und trotzdem einer Menschenrechtsorganisation angehört sei Dir diese Logik gegonnt -.-
Apropos Gesinnungsprüfung: die kenne ich nicht im Zusammenhang mit einer Religion aber im zusammenhang mit dem Wehrdienst.