Kc schrieb:Die Polizei ist eben ein Exekutivorgan. Sie unterstehen dem Innenministerium.
Natürlich müssen sie sich dann auch an Anweisungen aus der Politik halten.
Du musst ja auch bis zu einem Grad machen, was dein Arbeitgeber von dir will, auch wenn du eine Sache anders siehst.
Das stimmt zwar und läuft faktisch genau so,
ABERvon welchem Moment an greift die Eigenverantwortung von Vollzugsbeamten, z.B. bei
einem Einsatzbefehl "gegen die eigene Bevölkerung" bei Demonstrationen etc.?
Die Fragestellung gilt genau so für Soldaten,
denen dann nach Politik- und Machtwechsel leicht vorgeworfen wird, die Befehle nicht verweigert zu haben.
Das Misstrauen gegen die Polizei ist in letzter Zeit nicht geringer geworden,
wenn ich heute morgen in einer Tageszeitung lesen muss, dass bei einem Einsatz im Frankfurter "Jobcenter" eine Sozialgeldempfängerin erschossen wurde, wird mir ganz übel.
Die Frau soll zwar mit einem Messer auf die Polizisten losgegangen sein, aber wahrscheinlich war sie vorher erstens materiell bedroht durch irgendwelche unverständlichen, restriktiven Aktionen des Sachbearbeiters, die Frau beschwert sich lautstark, fürchtet um ihre Existenz und die Sachbearbeiter rufen die Polizei, die die Frau mit Gewalt aus dem Haus zwingt.
Es ist der Einsatz der Polizei überhaupt gegen Sozialhilfeempfänger, der zeigt auf welcher Seite die stehen (müssen?)