@interrobang schrieb
Also sind es reine behauptungen von dir und reiner Geschichtsrevisionismus der Strafbar ist?
Geschichtsrevisinismus (was für ein Wort!) ist nur dann strafbar, wenn er dem von `oben´ vorgegebenen und propagierten Geschichtsbild - also dem Mainstream - zuwiderläuft. Dann, und nur dann ist er strafbar.
@interrobang, mit Behauptungen ist es immer so eine Sache. Stell dir doch mal folgendes vor:
Du selber wirst eines schlimmen Verbrechens, beispielsweise eines bestialischen Mordes bezichtigt. Du selber weißt, du bist es nicht gewesen, das weißt du ganz bestimmt! Trotzdem sprechen alle Indizien gegen dich. Vielleicht bekommst du nicht einmal einen Anwalt zur Seite gestellt, weil `die Sache ganz offensichtlich und klar ist´.
Hier stehen jetzt zwei Behauptungen im Raum, nämlich deine eigene, dass du unschuldig bist, und die deiner Ankläger und der Öffentlichkeit, nämlich dass du das Verbrechen begangen hast und somit schuldig bist.
Wer aber wird sich in diesem Falle tatsächlich behaupten, d.h. seine Ansicht der Dinge durchsetzen? Du oder deine Ankläger, hinter denen zusätzlich die Öffentlichkeit steht? Was meinst du?
Ich werde es dir sagen: Du hast mit deiner Ansicht überhaupt keine Erfolgsaussichten, da kannst du dir noch so sicher sein, dass du den Mord nicht begangen hast und dich auf diese Wahrheit berufen, so lange du magst und kannst.
Du wirst verurteilt werden, basta!
Und wenn du das Glück hast, dass dein Verbrechen wirklich bestialisch genug war, um auch später in die Geschichtsbücher einzugehen, dann wird da folgendes stehen:
@interrobang, geb. am soundso, in soundso, war ein soundso, der am soundso das bestialische Verbrechen soundso begangen hat, wegen dem er am soundso zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Er starb am soundso im Gefängnis ohne jemals die gegen ihn erhobenen Vorwürfe entkräftet haben zu können. Er galt als einer der schlimmsten Verbrecher seiner Zeit.
Jetzt stell dir vor, es gibt ein paar Leutchen, die dein Fall zwanzig Jahre nach deinem Ablaben interessiert. Sie verfügen über zuvor unter Verschluß gehaltene Dokumente und es gibt neue Untersuchungsverfahren wie beispielsweise die Forensik samt gerichtsmedizinischer Beweise.
Nun gibt es wieder zwei Möglichkeiten:
Entweder wirst du aufgrund der neuen Beweise postum von deinem Verbrechen freigesprochen, also rehabilitiert,
oder aber die Nachforschungen werden von vornherein als `geschichtsrevisionistisch´ ausgegeben und verurteilt und unter Strafandrohung verboten und somit ausgeschloßen.
Für dich selber mag beides egal sein, weil du in dem Fall ja schon zwanzig Jahre tot bist. Aber deine Kinder, die du vor deinem `Verbrechen´in die Welt gesetzt hast, die werden im zweiten Falle ewig mit dem Makel leben müssen, die Kinder eines der schlimmsten Verbrechers zu sein.
Und die Kindeskinder undsoweiter...
Und wenn du das jetzt alles nicht nachvollziehen kannst, dann sei´s eben drum. Ich kann damit gut leben.