Julian Assange - Wikileaks
09.01.2011 um 19:47@greenkeeper
Das Grundgesetz besteht aus mehreren Artikeln und nicht nur aus einem:
Gericht ist nicht die Öffentlichkeit, es git dinge die darf ein gericht preisgeben und es gibt dinge die darf es nicht preisgeben PUNKT!
Der der das Video hat kann gerichtilich (wenn es für den Fall relevant ist) dazu gezwungen werden dieses herauszugeben.
Also fand die tat trotzdem statt, das VIDEO ist nur nicht öffentlich zugänglich (wenn es gerichtlich so beschlossen wurde, oder wenn der besitzer des kamera bandes das so möchte)
Und ihr wundert Euch über die vielen Endzeitszenarios die hier für 2012 im Umlauf sind???
ich bin aber auch kein jurist oder jura student, geh doch in eine uni und frag einige jura studenten oder professoren, ich denke da erschließt sich auch einiges.
Das Grundgesetz besteht aus mehreren Artikeln und nicht nur aus einem:
greenkeeper schrieb:Also ich habe mir das Video jetzt auch mal bis zu Ende angeschaut, weiß jetzt nich in welcher Fassung (geschnitten oder ungeschnitten ?).Nein, wenn durch Informationen (Daten, z.b. videos, etc.) eine Rechtswiedrige Tat aufgedeckt werden kann, dann sind die selbstverständlich einem Gericht auszuhändigen ABER
Am Ende wir da gnadenlos in einen Van reingehalten in dem allen Anschein nach Kinder sitzen, obwohl der Fahrer des Vans nur das bereits am Boden liegenden Opfer das nachweislich keine RPG in der Hand hält und schon gar nich auf den Hubschrauber richtet aus der Schusslinie ziehen will.
Sowas läuft also in unserem Land unter Betriebsgeheimnis?
Gericht ist nicht die Öffentlichkeit, es git dinge die darf ein gericht preisgeben und es gibt dinge die darf es nicht preisgeben PUNKT!
Der der das Video hat kann gerichtilich (wenn es für den Fall relevant ist) dazu gezwungen werden dieses herauszugeben.
greenkeeper schrieb:Wie krank is das denn? Sorry aber dann sollte dieser Grundgesetzartikel schläunigst überarbeitet werden sonst kann sich am Ende doch wohl jeder x-beliebige Killer darauf berufen, dass die Aufnahmen von seiner Mordtat aus der Überwachungskamera schließlich wie bei den US-Streitkräften als Betriebsgeheimnis seiner Tätigkeit zu verstehen sind.Seit wann ist Killer, denn ein annerkannter beruf??????
greenkeeper schrieb:Auch eine gefilmte Hinrichtung von Geiseln durch Taliban läuft dann wohl unter dem Motto Betriebsgeheimnis und hat eigentlich gar nich stattgefunden??? Hier wird mal wieder mit zweierlei Maß gemessen.Es kann veranlasst werden, (nicht unter dem motto betriebsgeheimnis), dass es nicht an die öffentlichkeit gerät, desswegen gibt es Trotzdem ein Gericht, was auswerted und entscheidet.
Also fand die tat trotzdem statt, das VIDEO ist nur nicht öffentlich zugänglich (wenn es gerichtlich so beschlossen wurde, oder wenn der besitzer des kamera bandes das so möchte)
Und ihr wundert Euch über die vielen Endzeitszenarios die hier für 2012 im Umlauf sind???
greenkeeper schrieb:WIR werden selber immer mehr zu Zombies. Einen Vorteil hat das ganze in meinen Augen dann aber doch. Bald braucht ihr kein Geld mehr für Horrorfilme im Kino oder auf DVD ausgeben, sondern nur noch Euer Fenster zu öffnen. So kann man auch in der Freihzeit Kosten sparen.Naja das braucht ja wohl keinen kommentar, wie gesagt deine schlussfolgerungen stimmen SO nicht.
Gruß greenkeeper
ich bin aber auch kein jurist oder jura student, geh doch in eine uni und frag einige jura studenten oder professoren, ich denke da erschließt sich auch einiges.