@25h.nox @Werwie Zur Frage Pressefreiheit oder Datenklau, kann ich hinzuwerfen, dass es auch sowas wie das Briefgeheimnis gibt das steht ebenfalls im Grundgesetz und besagt, dass niemand Briefe öffnen darf etc.
]die gesetze sind ehh unwirksam da sie gegen eu richtlinien und das gg verstoßen, die pressefreiheit ist zum glück heilig. wer die antastet wie strauß der bastard es versucht hat] muss sich den ganzen medienstellen.
das es solche gesetze gibt liegt an den dreckigen faschisten von der cdu, die würden wikileaks am liebsten sperren und assange in den knast werfen, wie sie es jahrzehnte zuvor mit augstein versucht und noch früher unter anderem namen mit Ossietzky gemacht haben...
solche leuute gehören vom verfassugnsschutz überwacht da sie das gg nicht achten
Bevor ich darauf antworte möchte, bemerken, dass die fett hinterlegten äußerungen alles andere als disskusionsförderlich sind, unterlasse solche Beleidigungen und wenn du mit mir diskutieren willst tu dies sachlich und nicht durch subjektive einschätzung anderer menschen.
Aber schauen wir doch mal zur Pressefreiheit:
Artikel 5 GG (Quelle
http://dejure.org/gesetze/GG/5.html oder dein eigenes Grundgesetz)
Artikel 5.(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten
und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Das Fette ist ganz Interesannt. Das heißt jetzt sind Dokumente, die auf Wikileaks veröffentlicht wurde Frei zugänglich jeder der da drauf geht darf es und daraufhin weiter frei reden etc.
ABER die person, die die dokumente veröffentlicht hätte dies nicht tun dürfen, sofern
- er sich illegalen Zugang zu dem material verschafft hat
oder
-es ihm direkt verboten wurde dieses material zu veröffentlichen
Und da wir bei Presse sind kann man ja mal den Pressekodex beleuchten:
Wikipedia: Pressekodex>>Bei der Recherche dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden. Die vereinbarte Vertraulichkeit und das Berufsgeheimnis sind zu wahren. <<
und hier haben wir das berufsgeheimnis: (quelle:
http://www.lexexakt.de/glossar/berufsgeheimnis.php)
>>Mit Berufsgeheimnis wird die Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen bezeichnet, private Geheimnisse die ihnen ihm Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zur Kenntnis kommen, nicht an Dritte weiterzugeben (= berufliche Schweigepflicht). Dieser Schweigepflicht unterliegen z.B. Ärzte, Anwälte, Hebammen, Apotheker, Steuerberater, Psychologen und Sozialarbeiter sowie jeweils deren Angestellte und Auszubildende. Das Brechen des Berufsgeheimnis ist eine Straftat gemäß § 203 StGB.<<
ich würde sagen, derjenige, der in der situation war an solche dokumente ranzukommen, ohne dabei illegale mathoden anzuwenden, so unterlag er minestens dem berufsgeheimnis.
Werwie schrieb:Das ist hier die Frage & bei dem ganzen ´Haberfeldtreiben´ (gebs ja zu DER Begriff ist für Nordlichter nicht GANZ so einfach zu verstehen!!) gegen wikileaks muß man ja anscheinend einmal dazuschreiben: Wikileaks ist ja nur die Plattform!! Also wer sich (nur z.B. über die Vids aus Afgahnistan erregt muß sich mal vor Augen führen, daß man die Veröffentlicher dieser Vids an sich belangen müßte - was aber wikileaks so ziemlich unmöglich mach)t.
Wikileaks ist nur der Ausdruck einer Freiheit die vor einigen Jahren noch undenkbar gewesen wäre!!
Und wer sich versucht gegen wikileaks zu stellen versucht sich ganz einfach gegen freie Meinungsäußerung - Freiheit der Presse also im Endeffekt gegen UNSER ALLER FREIHEIT zu stellen!!
Wikileaks ist die Seite die informationen enthält, aber derjenige, der diese situationen über wikileaks veröffentlicht verstößt gegen deutsches Recht (ich weiß nicht wie es woanders aussieht)
Das ist ein Fakt.
Er durfte die Dokumente nicht veröffentlichen - hat es aber getan
da gibt es keine Pressefreiehit punkt aus. Pressefreiheit heißt NICHT ich darf alle geheimnisse ausplaudern wie ich will. es heißt NICHT dass jeder über jeden alles wissen darf die Pressefreiheit im Grundgesetz hat EINSCHRÄNKUNGEN (z.b. brief und postgeheimnis, usw. und noch andere die im artikel sogar selbst mit aufgeführt sind)
Ich urteile nicht ob es richtig oder falsch is, was dort geschieht, aber es verstößt gegen geltendes Recht. und es is politischer Sprengstoff aber wurst
hier im übrigem noch ein besserer link zum pressekodex
http://www.presserat.info/inhalt/der-pressekodex/pressekodex.html