Zensur auf Welt.de?!
01.05.2020 um 20:29rhapsody3004 schrieb:Ich sage es mal so, ohne Gewähr, dass Private mehr Freiheiten genießen und einschränkender zur Werke gehen können, im Namen des privaten Hausrechts, was das Löschen von Kommentaren angeht, als das Staatsmedien tun können.Nein, das Hausrecht gilt gleichermaßen, egal, ob es sich um das Angebot eines privaten oder eines öffentlich-rechtlichen Senders handelt.
rhapsody3004 schrieb:Nichtsdestotrotz existieren auf jeder Seite eigene Verhaltensregeln/Hausordnungen, bei Öffentlich-Rechtlichen und Privaten, und das Hausrecht gilt, existiert auch virtuell.Vollkommen richtig.
rhapsody3004 schrieb:Staatsmedien allerdings "glaube ich", nicht wissend, müssen besonders § 5 GG berücksichtigen, Private nicht, und auch gewisse unschöne Kritik gelten, stehen lassen, sofern diese Kritik nicht gegen Gesetze verstößt oder zumindest nicht der Verdacht naheliegend ist, nicht aufkommt, dass eine Kritik, eine Meinung, ein Kommentar gegen Gesetze verstoßen könnte.Nein, da liegt eine Fehlinterpretation vor. Die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 GG ist ein Abwehrrecht des Einzelnen gegen den Staat, was bedeutet, dass der Staat nicht die Meinungsäußerung sanktionieren darf, indem er beispielsweise Zensur ausübt oder Menschen für ihre Meinung inhaftiert. Das hat allerdings, wie du selbst auch geschrieben hast, seine Grenzen, wenn mit der Äußerung gegen Gesetze verstoßen wird.
Aber das ist auch wieder so eine Sache, denn im Endeffekt entscheiden das Gerichte, ob eine Meinung, eine Kritik, noch zulässig und durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist oder nicht.
Um es mal an einem Beispiel zu zeigen: Wenn jemand auf der Internetseite eines Senders - völlig egal, ob privat oder öffentlich-rechtlich - über die Berichterstattung schimpft, gibt es für staatliche Organe in Deutschland keine Handhabe, dagegen vorzugehen, solange nicht gegen Gesetze verstoßen wird. Die jeweiligen Sender haben aber kraft ihres Hausrechts sehr wohl die Möglichkeit, diese Äußerung zu löschen, denn Meinungsfreiheit bedeutet nur, dass mich der Staat dafür nicht bestrafen darf, aber nicht, dass mich jeder in seinem Wohnzimmer reden lassen muss.