born_in_th_usa schrieb:Medien wie die Welt die da über das geschehen der Welt und Personen usw berichten und sich dann auf ein Hausrecht berufen ist lachhaft.
Abahatschi schrieb:Das oberste Gebot der Journalisten ist (sollte) doch Neutralität sein - soll heißen wer andere Meinungen löscht oder verhindert, kann das zwar tun, soll aber mit der Feststellung leben dass sie nur einen politische Seite vertreten und dass sie Meinung machen - und das passt den feinen Zeitungen aber auch nicht.
Da werden - ob aus schlichter Unkenntnis oder aus anderen Gründen - Dinge vermischt, die nichts miteinander zu tun haben.
Für die Berichterstattung gilt nach wie vor, dass sie so neutral wie möglich zu sein hat. Die Kommentarfunktion auf Internetseiten von Zeitungen hat aber mit der Berichterstattung nichts zu tun, sondern ist ein freiwilliges Angebot der jeweiligen Medien. Während für die Berichterstattung und die Kommentare die Pressefreiheit gilt, können Medien sehr wohl haftbar gemacht werden, wenn in Internetkommentaren oder Leserbriefen strafrechtlich relevante Inhalte verbreitet oder geduldet werden. Darüber hinaus nutzen die Admins und Moderatoren solcher Kommentarfunktionen ihr Hausrecht auch, um beispielsweise die Kommentare lesbar zu halten und sie nicht etwa zu Tummelplätzen extremer Trolle verkommen zu lassen. Das ist aber eine reine Zusatzgeschichte, die sich am ehesten unter Leserservice einordnen lässt, aber sie hat mit der Berichterstattung nichts zu tun, weswegen sämtliche Verweise auf die Pressefreiheit an dieser Stelle schlicht blödsinnig sind.