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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

764 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Justiz, Sicherheitsverwahrung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

22.08.2010 um 13:41
@Valentini

Deswegen sollte ja auch therapeutische Unterstützung als Auflage für ehemalige Gewalttäter die Grundlage zur Lösung dieses Problems sein!

Sicherheitsverwahrung >verwahrt< aber die Insassen, ohne das sie eine weitere Straftat begangen haben!
Und das ist falsch!

Und das ist es auch, was der EGMR und viele Experten beklagen!


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

22.08.2010 um 13:42
@Jacques1
Sicherheitsverwahrung >verwahrt< aber die Insassen, ohne das sie eine weitere Straftat begangen haben!
Und das ist falsch!

Und das ist es auch, was der EGMR und viele Experten beklagen!
Die Sicherheitsverwahrung an sich wurde nicht bemängelt sondern nur die im Nachhinein verordnete!


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

22.08.2010 um 13:45
Zitat von ValentiniValentini schrieb: sondern nur die im Nachhinein verordnete!
Woraus man auch schließen könnte, das er nicht unbedingt ein rehabilisierter Musterhäftling war.


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

22.08.2010 um 13:48
@Trapper

Bei Verbrechern bei denen es angeordnet wurde, waren die Zukunftsprognosen äußerst düstern und ich habe für alle Gerichte Verständnis die der Aufforderung nicht nachkommen und die Leute nicht einfach so frei lassen


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

22.08.2010 um 13:50
@Valentini
Dito!

Aber ich denke mir, wenn sie im nachhinein angeordnet wurde, wird auch das gute Gründe gehabt haben.
Ich meine, das machen die doch nicht zum spaß.

Oftmals kann man die Leute doch viel besser einschätzen, wenn man sich ein paar Jahre mit ihnen beschäftigt hat. Soll man es da ignorieren, wenn der Häftling plötzlich in ein bekanntes, risikoreiches Raster fällt?


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

22.08.2010 um 13:53
@Trapper

Das geschah hauptsächlich bei Tätern die jede Mitarbeit zur Resozialisierung oder Verbrechensaufarbeitung verweigert hatten und bei denen dann durch mehrere Gutachten eine zu große Gefahr für Wiederholungstaten festgestellt wurde. Da muss der Schutz der Bevölkerung einen höheren Stellenwert haben als das Individualrecht eines Verbrechers der sich auch noch weigerte, daran zu arbeiten dass seine Wiederholungsgefahr sinkt.


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

22.08.2010 um 13:54
Ich kann dir gerne nochmal die ganzen Sachen posten! Ich habe es aber schon davor zu genüge gemacht!
Bundesministerium der Justiz:

Berlin, 17. Dezember 2009

Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Sicherungsverwahrung erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute ein Urteil über die Verlängerung der Sicherungsverwahrung von Straftätern verkündet. Der EGMR beanstandet, dass der deutsche Gesetzgeber die ursprünglich vorgesehene Höchstfrist von 10 Jahren auch für solche Straftäter aufgehoben hat, die ihre Tat schon vor dem Zeitpunkt der Gesetzesänderung begangen hatten. Der EGMR sieht darin einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 5. Februar 2004 (2 BvR 2029/01) die Vereinbarkeit der Aufhebung der Höchstfrist auch für solche "Altfälle" mit dem Grundgesetz bestätigt. Da das Urteil des EGMR nach dem Maßstab der Europäischen Menschenrechtskonvention zu einem anderen Ergebnis kommt, bedarf seine Begründung einer ausführlichen Analyse und einer sorgfältigen rechtlichen Bewertung. Tragfähige Schlüsse auf mögliche Konsequenzen für das deutsche System der Sicherungsverwahrung können erst nach Abschluss dieser Prüfung gezogen werden.

Das Urteil des EGMR ist zunächst nicht endgültig und daher nicht unmittelbar verbindlich. Die Bundesregierung erwägt, gemäß Art. 43 EMRK die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer des EGMR zu beantragen. Im Lichte des endgültigen und für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen Urteils wird dann entschieden, auf welche Weise der festgestellte konventionswidrige Zustand beendet werden kann.

Eine zentrale Rolle wird auch die Frage spielen, wie auf rechtsstaatlicher Grundlage der notwendige Schutz der Bevölkerung vor notorisch gefährlichen Straftätern mit dem unbedingten Ausnahmecharakter der Sicherungsverwahrung sachgerecht zum Ausgleich gebracht werden kann.


Quelle: Bundesministerium der Justiz
www.bmj.bund.de/ -


Seither laufen mehrere Menschenrechtsbeschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der EGMR entschied mit Urteil vom 17. Dezember 2009, dass es gegen Art. 7 EMRK, dem das Rechtsprinzip ?Keine Straftat ohne Gesetz? zugrunde liegt, verstoße, wenn ein Sicherungsverwahrter, der unter Geltung des früheren § 67d I StGB a.F. mit maximal zehn Jahren Sicherungsverwahrung rechnen musste, nachträglich aufgrund einer Gesetzesänderung (§ 67d III StGB) zu Sicherungsverwahrung bestimmt wird.[13][14]Entscheidend bei diesem Urteil ist, dass der Gerichtshof die Auffassung vertrat, dass eine Sicherungsverwahrung als eine Strafe anzusehen ist. Er begründetete diese damit, dass sie sich in ihrer Vollstreckung nur unmaßgeblich von der Haftstrafe unterscheide. Nach dieser Argumentation ist eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ausnahmslos menschenrechtswidrig, weil sie verhängt wird, ohne dass eine neue Straftat vom Inhaftierten begangen wurde.

Quelle: wikipedia
Die Aussage vom Bmj. sagt deutlich das die Argumentation des EMGR auf verschiedene Art und Weise gedeutet werden kann! - Aber der EMGR hat deutlich die Sicherheitsverwahrung für menschenrechtswidrig gedeutet und auch so argumentiert!

Ich würde ich auch darum bitten das nächste mal vorher reinzulesen! Dann muss ich nicht alles wiederholen!



Ich würde dich bitten das du das nächste mal dich erstmal reinliest! Dann muss ich das nicht extra wiederholen!


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

22.08.2010 um 13:54
@Valentini
Na bitte. Ist doch ein guter Grund. Wer Mitarbeit verweigert, beweist doch schon mangelnde Einsicht.


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

22.08.2010 um 13:56
@Jacques1
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute ein Urteil über die Verlängerung der Sicherungsverwahrung von Straftätern verkündet. Der EGMR beanstandet, dass der deutsche Gesetzgeber die ursprünglich vorgesehene Höchstfrist von 10 Jahren auch für solche Straftäter aufgehoben hat, die ihre Tat schon vor dem Zeitpunkt der Gesetzesänderung begangen hatten. Der EGMR sieht darin einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Da steht doch ganz klar dass es um die nachträgliche SV geht


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

22.08.2010 um 14:01
Dazu auch
Nachträgliche Sicherungsverwahrung menschenrechtswidrig?

Nach einem aktuellen Urteil des EGMR (Urteil vom 17.12.2009, Az.: 19359/04) hat Deutschland mit der Regelung zur Sicherungsverwahrung gegen die EMRK verstoßen. § 67d StGB erlaubt auch nach der Verbüßung einer “lebenslangen” Strafe die Sicherungsverwahrung eines gefährlichen Täters.

Freiheitsgarantie und Rückwirkungsverbot verletzt?

Die BRD habe nach Ansicht der Strasbourger Richter mit der rückwirkenden Anwendung des § 67d Abs. 3 StGB in seiner Fassung nach Streichung der zeitlichen Begrenzung der Sicherungsverwahrung die EMRK verletzt. Die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung verstoße gegen das Recht auf Freiheit in Art. 5 EMRK und das Rückwirkungsverbot in Art. 7 EMRK. Der Gerichtshof sprach dem Beschwerdeführer deshalb eine Entschädigung von 50.000 Euro zu.

Interessant an dieser Entscheidung ist vor allem, dass diese Regelung bereits Gegenstand einer Entscheidung des BVerfG war, und die Karlsruher Richter genau zu gegenteiligen Ergebnissen gekommen waren. Nach Ansicht des BVerfG sei das Rückwirkungsverbot (Art. 103 GG) auf die Sicherungsverwahrung nicht anwendbar. Hier sei die grundlegende Unterscheidung zwischen Strafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung nach dem StGB zu beachten. Das absolute Rückwirkungsverbot für Strafen nach Art. 103 Abs. 2 GG sei auf Maßregeln der Besserung und Sicherung wie die Sicherungsverwahrung gerade nicht anwendbar.

Ganz anders der EGMR: Art. 5 § 1 EMRK sei verletzt, weil es hinsichtlich der Verlängerung der Sicherungsverwahrung keinen ausreichenden Kausalzusammenhang zwischen der Verurteilung des Beschwerdeführers und seinem fortdauernden Freiheitsentzug gegeben habe.

Strafe oder nur Maßregel?

Weiter kritisierte der EGMR, dass die Verlängerung der Sicherungsverwahrung eine nachträglich auferlegte zusätzliche Strafe darstellt und deshalb gegen das Rückwirkungsverbot verstoße. Der EGMR argumentiert, dass die Sicherungsverwahrung einer Strafe sehr wohl ähnlich sei und daher die formale Trennung zwischen Strafvollzug und Maßregelvollzug nicht maßgebend sei. Die Sicherungsverwahrung bedeute genau wie eine gewöhnliche Haftstrafe einen Freiheitsentzug. In der Praxis seien Häftlinge in der Sicherungsverwahrung in gewöhnlichen Gefängnissen untergebracht. Zwar würden ihnen Verbesserungen bei den Haftbedingungen eingeräumt, was jedoch nichts an der grundlegenden Ähnlichkeit zwischen dem Vollzug einer normalen Haftstrafe und einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ändere. Auch gebe es keine ausreichende psychologische Betreuung speziell für die Bedürfnisse von Häftlingen in der Sicherungsverwahrung.

Fazit und Ausblick

Diese zwei divergierenden Entscheidungen sind vor allem für die mündliche Prüfung wichtig, denn hier wird häufig ein Ausflug in den AT des StGB zu eher unbekannten Vorschriften gewagt. Zudem sollte die prinzipielle Trennung von Strafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung bekannt sein. Die Bundesregierung hat übrigens angekündigt, dass sie vorerst keine Konsequenzen aus der Entscheidung des EGMR ziehen will, sondern noch die Große Kammer des EGMR anrufen möchte (Art. 43 EMRK). Gleichwohl lohnt sich die Überlegung, was bei einem EGMR-Verstoß auf nationaler Ebene zu tun wäre. Zum einen könnte § 67d StGB völkerrechtskonform ausgelegt werden und zumindest die Rückwirkung ausgeschlossen werden. Eine wichtige Entscheidung des BGH zur “Umsetzung” von EGMR-Entscheidungen betraf die Frage eines Verstoßes gegen die EMRK durch eine überlange Verfahrensdauer. Dies hat der BGH bei der Strafzumessung berücksichtigt. Ein solcher Weg scheint jedoch im vorliegenden Fall zum Schutz der Bevölkerung nicht gangbar.
http://www.juraexamen.info/egmr-vs-bverfg-ist-die-nachtragliche-sicherungsverwahrung-zulassig/


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

22.08.2010 um 14:07
Zitat von ValentiniValentini schrieb:Da steht doch ganz klar dass es um die nachträgliche SV geht
Warum postest du absichtlich nur die Hälfte des Zitats?!!!

Von wegen! Hier ist der wichtige Teil den du absichtlich weggelassen hast:
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:Nach dieser Argumentation ist eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ausnahmslos menschenrechtswidrig, weil sie verhängt wird, ohne dass eine neue Straftat vom Inhaftierten begangen wurde.
Die Argumentation des EMGR stellt die Sicherungsverwahrung im allgemeinen in Frage!
Und genau darum dreht sich auch die ganze Debatte!#

Unterhalt dich einfach mal mit diesen Juristen und Experten:
THOMAS FELTES:

Es ist sehr schwer, bei diesem Thema mit Fakten gegen Emotionen anzukommen. Doch es steht fest, dass Internetpranger und Wegsperren nicht helfen. Ein Restrisiko wird immer bleiben.


Hier seine Referenzen: de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Feltes


Oder vieleicht unterhälst du dich doch lieber mit diesem Herr:

BERNHARDT SCHROER:

Rechtsanwalt
Die Freilassung vieler Straftäter geht auf ihn zurück. Der Anwalt klagte erfolgreich gegen die Verlängerung der Sicherungsverwahrung und sagt:

Bei allem Verständnis für Opfer, auch Täter haben Rechte
Diese Herren werden dir auch das sagen was ich dir gerade sage! Aber bitte lese dir erstmal alle Posts vorher durch!


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

22.08.2010 um 14:11
@Jacques1
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:Nach dieser Argumentation ist eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ausnahmslos menschenrechtswidrig, weil sie verhängt wird, ohne dass eine neue Straftat vom Inhaftierten begangen wurde.
Siehst du was da in Fett steht?

Es geht nur um die nachträgliche SV und nicht um die SV als solche.
Solltest du anderer Meinung sein...bitte, sei es.
Letztlich ist es mir aber eh scheißegal denn ich bin dafür dass man sich über die spinnerten Ansichten der "Experten" hinwegsetzt und diese gefährlichen Gewaltverbrecher in der SV belassen sollte.


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

22.08.2010 um 14:12
@Valentini



Und das der EGMR eine entgegengesetzte Meinung wie das BVerfG hat, ist ja wohl jeden klar!

Darum dreht sich ja die ganze Debatte und der Streit!


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

22.08.2010 um 14:14
Scheiß auf den EGMR wenn er der staatlichen Auffassung der Bundesverfassungsrichter zuwider läuft. Für mich zählt das Verfassungsgericht weit mehr als die Spinner vom EGMR. Sollte die EGMR da mehr zu sagen haben, so können wir ja unser Verfassungsgericht abschaffen


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

22.08.2010 um 14:17
@Valentini
Zitat von ValentiniValentini schrieb:Siehst du was da in Fett steht?
Ich sehe sehr wohl was das Fett steht!

Aber das Urteil des EGMR hat eine gesellschaftlich und juristisch Frage über die Sicherungsverwahrung insgesamt ausgelöst!

Verfolge einfach mal die Argumente der jenigen die Aufgrund dieses Urteils des EGMR die SV ganz abschaffen wollen!


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

22.08.2010 um 14:18
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:Bei allem Verständnis für Opfer, auch Täter haben Rechte
Stimmt. Wir lassen sie ja auch am leben, sorgen für medizinische Versorgung und servieren anständige Mahlzeiten.
Das sind schon Rechte die sie in weniger menschenfreundlichen Nationen nicht bekommen würden.

Aber der Schutz der Bevölkerung steht eindeutig vor den Rechten eines Täters.

Mich würde interessieren was diese Herren davon halten würden, wenn die besagten Personen nach ihrer Entlassung neben ihnen einziehen würden. (?)

Für die sind das eh nur Fälle, die in ihrem realen, aussergerichtlichen Leben gar nicht exestieren.
Sie verdienen lediglich ihr Geld dadurch. Und vermutlich nicht wenig.


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

22.08.2010 um 14:18
@Jacques1
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:Verfolge einfach mal die Argumente der jenigen die Aufgrund dieses Urteils des EGMR die SV ganz abschaffen wollen!
Merkwürdige Menschen gibt es halt immer...


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

22.08.2010 um 14:28
@Trapper
Zitat von TrapperTrapper schrieb:Mich würde interessieren was diese Herren davon halten würden, wenn die besagten Personen nach ihrer Entlassung neben ihnen einziehen würden. (?)
Therapeute von der ambulanten Therapie arbeiten sogar mit diesen besagten Personen den ganzen Tag! - Und immer unter 4 Augen!

Und sie stört es anscheinend auch nicht!


@Valentini
Zitat von ValentiniValentini schrieb:Merkwürdige Menschen gibt es halt immer...
Das ist deine Meinung! - Und dito ;)


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

22.08.2010 um 14:28
Diese Forderung hat den Unmut der Richter verstärkt. Außerdem halten fünf von sieben Oberlandesgerichten Freilassungen für falsch. Sie verweigern sie, weil sie fürchten, dass die Entlassenen wieder morden und vergewaltigen. Die OLG Köln und Nürnberg betonen, der Staat habe „die Aufgabe, die Grundrechte potenzieller Opfer vor Verletzungen durch potenzielle Straftäter zu schützen“.

Auch das Bundesverfassungsgericht geht zum Straßburger Urteil auf Distanz. „Es ist nicht unsere Auffassung von Rechtsstaat, jetzt alle Sicherungsverwahrte mit einem Machtspruch in die Freiheit zu entlassen“, sagt Verfassungsrichter Herbert Landau. Es bezweifelt die direkte Wirksamkeit in Deutschland. „Rechtsfragen, die das Urteil aufwirft“, will Karlsruhe in einem Hauptsacheverfahren abschließend klären.
Die Frage ist doch dann eigentlich ob es zulässig ist dass ein europäisches Gericht unsere Verfassungsgerichtsbarkeit in seinen Ansichten und Auslegungen des Grundgesetzes überstimmen darf. Darf der Staat so viel Souveranität abgeben? Ist es überhaupt zulässig im Rahmen unseres Grundgesetzes so viel Entscheidungshoheit auf ein übergeordnetes internationales Gericht abzugeben


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

22.08.2010 um 14:32
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:Therapeute von der ambulanten Therapie arbeiten sogar mit diesen besagten Personen den ganzen Tag!
Das ist ihr Job!

Es muß auch nicht jeder an Bomben rum basteln. Dafür gibt es den Kampfmittelräumdienst!


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