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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

764 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Justiz, Sicherheitsverwahrung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 16:55
@rottenplanet
Zitat von rottenplanetrottenplanet schrieb:wieso behauptest du eigentlich dauernd, dass Sicherungsverwahrung keine therapeutische Hilfe anbietet? Hast du schon mal Konkrete Fälle gelesen? Nein? Dann kann ich doch glatt damit dienen:
Ich behaupte es nicht andauernd! - es wird sich aber therapeutisch noch zu wenig gekümmert und in vielen Fällen auch gar nicht!
Zitat von rottenplanetrottenplanet schrieb:Wohin mit solchen Spackos? Was soll man mit ihnen machen? Die Psychiatrien wollen solche Leute nicht.. Eine Therapie lehnt die Person ab.. Was nun?
Irrtum! - Es gibt genügend Anstalten für psychisch Kranke Gewalttäter!
Zitat von rottenplanetrottenplanet schrieb:Dann ist die Person wenigstens bereits zu alt und zu krank um etwas anrichten zu können.
Ich hoffe das war ein schlechter Scherz von dir! - denn diese Aussage von dir erklärt automatisch alle Aussagen die du vorher gemacht hast, für Bedeutungslos!
. Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ohne gesetzlich
geregelte Höchstgrenze verstößt nicht gegen die Garantie der
Menschenwürde. Die Menschenwürde wird auch durch eine lang dauernde
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nicht verletzt, wenn diese
wegen fortdauernder Gefährlichkeit des Untergebrachten erforderlich ist.


2. Ein Verstoß gegen das Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG
liegt ebenfalls nicht vor. Die Sicherungsverwahrung stellt unter
Berücksichtigung der nachfolgenden Erwägungen eine verfassungskonforme
Grundrechtseinschränkung dar.
Dieses Zitat ist von dir ist von 2004! - Das Urteil des europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, stellt die Sicherungsverwahrung deutlich in Frage und hat sie für menschrechtswidrig gedeutet!



Das Urteil des EGMR, war im Dezember 2009 :
Seither laufen mehrere Menschenrechtsbeschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der EGMR entschied mit Urteil vom 17. Dezember 2009, dass es gegen Art. 7 EMRK, dem das Rechtsprinzip ?Keine Straftat ohne Gesetz? zugrunde liegt, verstoße, wenn ein Sicherungsverwahrter, der unter Geltung des früheren § 67d I StGB a.F. mit maximal zehn Jahren Sicherungsverwahrung rechnen musste, nachträglich aufgrund einer Gesetzesänderung (§ 67d III StGB) zu Sicherungsverwahrung bestimmt wird.[13][14] Entscheidend bei diesem Urteil ist, dass der Gerichtshof die Auffassung vertrat, dass eine Sicherungsverwahrung als eine Strafe anzusehen ist. Er begründetete diese damit, dass sie sich in ihrer Vollstreckung nur unmaßgeblich von der Haftstrafe unterscheide. Nach dieser Argumentation ist eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ausnahmslos menschenrechtswidrig, weil sie verhängt wird, ohne dass eine neue Straftat vom Inhaftierten begangen wurde.



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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 17:13
@Jacques1
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:Ich behaupte es nicht andauernd!
Soweit ich die Diskussion mitverfolgen konnte, hast du diesen Unsinn bereits mehrmals behauptet.
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:- es wird sich aber therapeutisch noch zu wenig gekümmert und in vielen Fällen auch gar nicht!
Ja warum wird wohl "in vielen Fällen" nicht darum gekümmert? Weil die Betroffenen es nicht wollen. Man kann niemanden eine Therapie aufzwingen.

Die Sicherungsverwahrung sieht sogar vor, dass man die Betroffenen Zeitweise in Psychiatrische Kliniken verlegt - wenn es der Resozialisierung dienlich ist. Wenn jedoch jemand nicht resozialisiert werden will, dann kann ein Psychiater auch nicht viel ausrichten.
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:Irrtum! - Es gibt genügend Anstalten für psychisch Kranke Gewalttäter!
Ich hoffe du hast den Fall gelesen. (Scheinbar aber nicht) - Es gibt eben Gewalttäter, die man nicht als "psychisch krank" einstufen kann und die dennoch nicht klar in der Birne sind. Solche Personen werden nicht von Geschlossenen Anstalten übernommen.

- Was sind nun deine Alternativen? Soll man sie jetzt auf die Menschheit loslassen, nur weil sie nicht bekloppt genug für die Irrenanstalt sind?
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:Ich hoffe das war ein schlechter Scherz von dir! - denn diese Aussage von dir erklärt automatisch alle Aussagen die du vorher gemacht hast, für Bedeutungslos!
Das war überhaupt kein Scherz und es macht meine Aussagen nicht bedeutungslos. Damit beschrieb ich nämlich die Fälle, bei denen wirklich alles vergebens ist und die man irgendwann mal dennoch freilassen muss. (weil zu alt und zu krank für die Sicherungsverwahrung) - Den Lebensabend können diese "ganz speziellen" Spinner dann in einem Krankenhaus oder irgendeiner Pflegeanstalt verbringen.
Dieses Zitat ist von 2004! - Das Urteil des europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, stellt die Sicherungsverwahrung deutlich in Frage und hat sie für menschrechtswidrig gedeutet!
Das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist mit der Praxis nicht so gut vertraut wie das Bundesverfassungsgerichtshof.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-049.html

Der wegen zahlreicher schwerer Sexualstraftaten - insbesondere wegen
sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung - vorbestrafte
Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen
seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, die anlässlich seiner
letzten Verurteilung vom 2. Februar 1990 wegen versuchter Vergewaltigung
und wegen Mordes nachträglich gemäß § 66b Abs. 2 StGB angeordnet worden
ist. Im Hinblick auf das zwischenzeitlich rechtskräftige Urteil des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009
beantragt er, die Vollziehung der Maßregel im Wege der einstweiligen
Anordnung auszusetzen.

Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat den
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Die durch das
Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur
Sicherungsverwahrung aufgeworfenen Rechtsfragen sind im
Hauptsacheverfahren zu klären.

Das Bundesverfassungsgericht kann im Streitfall einen Zustand durch
einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer
Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl
dringend geboten ist. Dabei sind die Folgen, die eintreten würden, wenn
eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde
aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden,
wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der
Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre.

Diese Folgenabwägung führt im vorliegenden Fall zu dem Ergebnis, dass
eine sofortige Freilassung des Beschwerdeführers nicht geboten ist. Wenn
die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber
später Erfolg hätte, entstünde dem Beschwerdeführer zwar in der
Zwischenzeit durch den Vollzug der Sicherungsverwahrung ein schwerer,
nicht wieder gutzumachender Verlust an persönlicher Freiheit. Das
Landgericht jedoch hat auf der Grundlage zweier psychiatrischer
Sachverständigengutachten nachvollziehbar dargelegt, dass der
Beschwerdeführer einen Hang zu schweren Sexualstraftaten (sexueller
Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung) habe und deshalb im Falle seiner
Freilassung mit hoher Wahrscheinlichkeit entsprechende Delikte verüben
werde, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schweren Schaden
nehmen würden. Angesichts der besonderen Schwere der drohenden
Straftaten überwiegt das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit das
Interesse des Beschwerdeführers an der Wiedererlangung seiner
persönlichen Freiheit.


=> Juni 2010


Noch leben wir nicht nach dem Recht fremder Richter. Die Bundesverfassungsrichter sind ganz klar FÜR die Sicherungsverwahrung, weil die Vergangenheit gezeigt hat, dass diese Lösung einer optimalen Lösung sehr nahe steht.


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 17:30
@rottenplanet
Zitat von rottenplanetrottenplanet schrieb:Soweit ich die Diskussion mitverfolgen konnte, hast du diesen Unsinn bereits mehrmals behauptet.
Dann hast du die Diskussion anscheinend nicht richtig verfolgt, und schreibst jetzt völligen Unsinn! ;)
Ja warum wird wohl "in vielen Fällen" nicht darum gekümmert? Weil die Betroffenen es nicht wollen. Man kann niemanden eine Therapie aufzwingen.

Die Sicherungsverwahrung sieht sogar vor, dass man die Betroffenen Zeitweise in Psychiatrische Kliniken verlegt - wenn es der Resozialisierung dienlich ist. Wenn jedoch jemand nicht resozialisiert werden will, dann kann ein Psychiater auch nicht viel ausrichten.
Das ist keine Threapie in Freiheit! - Ein Mensch der seine Strafe abgesessen hat, dürfte überhaupt nicht mehr festgehalten werden! Eine Auflage das sich der ehemalige Insasse 2 - 3 mal die Woche bei Therapie melden und behandln lassen muss! - Das ist eine Lösung!
Zitat von rottenplanetrottenplanet schrieb:Ich hoffe du hast den Fall gelesen. (Scheinbar aber nicht) - Es gibt eben Gewalttäter, die man nicht als "psychisch krank" einstufen kann und die dennoch nicht klar in der Birne sind. Solche Personen werden nicht von Geschlossenen Anstalten übernommen.
Das ist nur ein Beispiel unter vielen von dir! - Es gibt etlich andere Beispiele wo es fälschlicher Weise anders gehandhabt wird! Wenn du willst kann ich das hier auch gerne dir posten!
Zitat von rottenplanetrottenplanet schrieb:Was sind nun deine Alternativen? Soll man sie jetzt auf die Menschheit loslassen, nur weil sie nicht bekloppt genug für die Irrenanstalt sind?
Alsternativen wären, wenn man Menschen die ihre Haftzeit abgesessen haben, auch wieder frei lässt! - Alles andere ist menschenrechtswidrig und das sehe nicht nur ich so! - (Siehe EMGR !)
Zitat von rottenplanetrottenplanet schrieb:Das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist mit der Praxis nicht so gut vertraut wie das Bundesverfassungsgerichtshof.
Das ändert nichts an der Tatsache, dass Menschrecht durch die Zulassung der Sicherheitsverwahrung, weiter gebeugt und untergraben wird!
Zitat von rottenplanetrottenplanet schrieb:Noch leben wir nicht nach dem Recht fremder Richter. Die Bundesverfassungsrichter sind ganz klar FÜR die Sicherungsverwahrung, weil die Vergangenheit gezeigt hat, dass diese Lösung einer optimalen Lösung sehr nahe steht.
Nicht nur ich selber bin der Meinung das die Tage der Sicherheitverwahrung bald gezählt sind!
Deswegen ist daraus auch eine gesellschaftliche und juristische Debatte entstanden!
Und da wir in eine europäischen Wertegemeinschaft in koexistenz leben und uns auch immer weiter annähren, ist die Abschaffung der SV unausweichlich und wird früher oder später Geschichte sein!


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 18:00
das wäre aber nicht richtig , vielleicht sollte es für manche nicht pauschal eine sicherheitsverwahrung geben , aber für kindermassenmörder , serienmörder und serienvergewaltiger sollte es schon noch das geben.
ich finde es schon gewaltig , dass lebenslänglich nur noch 15 jahre sind.
wohin soll das führen..?


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 18:03
@Jacques1

Ich mag es wirklich nicht wenn Leute nicht für ihre Aussagen gerade stehen können :D Du behauptest doch dauernd, dass die Sicherheitsverwahrung eine "Strafmaßname" sei, bei der die "armen Verurteilten" nicht wissen ob sie nun rauskommen oder nicht (als wäre das nicht von ihnen selbst abhängig).

Tut mir Leid, aber langsam wirds lächerlich.
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:Das ist keine Threapie in Freiheit! - Ein Mensch der seine Strafe abgesessen hat, dürfte überhaupt nicht mehr festgehalten werden! Eine Auflage das sich der ehemalige Insasse 2 - 3 mal die Woche bei Therapie melden und behandln lassen muss! - Das ist eine Lösung!
Das Bundesverfassungsgericht sagt, dass ein Mensch sehr wohl weiter festgehalten werden darf, wenn er eine akute Bedrohung für die Allgemeinheit darstellt. Falls du dich bemühen würdest, die Fälle zu lesen, dann würdest du vielleicht auch verstehen, dass es nicht um den xy-Bürger geht, der ein Paar Schlägereien mit dem Nachbarn hatte.

2-3 mal die Woche bei der Therapie melden :D - klar. Eine Therapie bringt überhaupt nichts, wenn sich die Person nicht behandeln lassen will. Da kann er sich auch 100 mal die Woche melden.
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:Das ist nur ein Beispiel unter vielen von dir! - Es gibt etlich andere Beispiele wo es fälschlicher Weise anders gehandhabt wird! Wenn du willst kann ich das hier auch gerne dir posten!
In meinem Link stehen etliche solcher Fälle. Durchgeknallte Spinner, die weder ihre Taten anerkennen, noch sich irgendwie schuldig fühlen. Sie warten einfach nur darauf freigelassen zu werden.

Kannst ja mal "deine" Fälle gerne posten - dadurch lösen sich die von mir benannten Personen nicht plötzlich in der Luft auf.
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:Alsternativen wären, wenn man Menschen die ihre Haftzeit abgesessen haben, auch wieder frei lässt! - Alles andere ist menschenrechtswidrig und das sehe nicht nur ich so! - (Siehe EMGR !)
Ich halte mich lieber an die Bundesverfassungsrichter, statt an irgendwelche ausländischen Richter, die sich mit der Lage gar nicht im vollem Umfang befassen können.

Es ist nicht menschenrechtswidrig gefährliche Spinner von der Bevölkerung fern zu halten. Und selbst wenn es menschenrechtswidrig wäre, so wäre es eine völlig vertretbare Ungerechtigkeit.
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:Das ändert nichts an der Tatsache, dass Menschrecht durch die Zulassung der Sicherheitsverwahrung, weiter gebeugt und untergraben wird!
Die Menschenrechte werden durch die Sicherungsverwahrung aber nicht verletzt - sie werden sogar geschützt. Weil dadurch gefährliche Kriminelle keine Möglichkeit mehr haben andere Menschen in ihren Rechten einzuschränken.

Es ist nunmal eine Tatsache, dass nicht Resozialisierbare Personen, die ihre Gefährlichkeit durch mehrere Straftaten unter Beweis gestellt haben nicht einfach so auf die Bevölkerung entlassen werden dürfen.

Es ist auch eine Tatsache, dass sich die SIcherungsverwahrung in diesem Bereich bereits sehr gut bewähren konnte.
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:Und da wir in eine europäischen Wertegemeinschaft in koexistenz leben und uns auch immer weiter annähren, ist die Abschaffung der SV unausweichlich und wird früher oder später Geschichte sein!
Bevor das passiert, wird eher die EU Geschichte sein. :D Die Sicherungsverwahrung wird jedenfalls bestehen bleiben, da die Bundesrichter sowie die meisten Experten sich klar dafür aussprechen. (Sie wird höchstens etwas abgeändert, damit die Straftäter etwas mehr Freiheiten bekommen.)


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 18:04
@Anjapyranja64
Zitat von Anjapyranja64Anjapyranja64 schrieb:vielleicht sollte es für manche nicht pauschal eine sicherheitsverwahrung geben
die Sicherungsverwahrung gibt es nicht "pauschal" - der Straftäter muss dafür einiges geleistet haben.


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 18:07
Verschärfen!

Verlängern!

Und:

Bei Massenmord, Serienmord, Massenvergewaltigungen usw. bei klarer Beweislage/Geständnis Todesstrafe, bzw. bis zum tod im Gefängnis, aber nicht mit Einzelzelle und Fernseher mit PSP, Zwangsarbeit für Kinderschänder!


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 18:10
ich meinte mit pauschal falls nicht abgewogen worden wäre, also das ist es aber schon im vorfeld anhand seines vergehens


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 18:11
@Puschelhasi ,

ein sehr origineller Beitrag :D - völlig sinnentleert, aber originell.


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 18:12
@rottenplanet

Danke.

damit kann dieser thread geschlossen werden, es ist alles gesagt.


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 18:13
@Puschelhasi

so ist es :D


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 18:31
@rottenplanet
Ich mag es wirklich nicht wenn Leute nicht für ihre Aussagen gerade stehen können Du behauptest doch dauernd, dass die Sicherheitsverwahrung eine "Strafmaßname" sei, bei der die "armen Verurteilten" nicht wissen ob sie nun rauskommen oder nicht (als wäre das nicht von ihnen selbst abhängig).

Tut mir Leid, aber langsam wirds lächerlich.
*lach* Woraus schließt du denn das ich nicht zu meinen Aussagen stehe! Ich stehe voll und ganz dazu was ich meine und was ich sage! *lach*
Und ich habe auch in keiner Weise meine Meinung geändert! ;)

Du hast mir vorhin diese Frage gestellt:
Zitat von rottenplanetrottenplanet schrieb:wieso behauptest du eigentlich dauernd, dass Sicherungsverwahrung keine therapeutische Hilfe anbietet?
Darauf hin habe ich dir geantwortet mit dieser Aussage:
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:Ich behaupte es nicht andauernd! - es wird sich aber therapeutisch noch zu wenig gekümmert und in vielen Fällen auch gar nicht!
Dann kommst du mit einer total verwirrten Aussage:
Ich mag es wirklich nicht wenn Leute nicht für ihre Aussagen gerade stehen können Du behauptest doch dauernd, dass die Sicherheitsverwahrung eine "Strafmaßname" sei, bei der die "armen Verurteilten" nicht wissen ob sie nun rauskommen oder nicht
In wie fern kommst du jetzt darauf das ich nicht zu meiner Aussage stehe! Ich denke eher das du meine Posts nicht richtig durchliest! Ich bin der meinung das die Sicherheitsverwahrung eine unrechtmäßige Strafmaßnahme ist, wo sich nicht ausreichend therapeutisch um die Insassen gekümmert wird, als wenn sie in ihrer rechtmäßigen Freiheit ein Therapieangebot nutzen würden!

Was war daran so schwer zu verstehe?!
Zitat von rottenplanetrottenplanet schrieb:Tut mir Leid, aber langsam wirds lächerlich.
So langsam wird es wirklich lächerlich! - Aber lustig würde ich das an deiner Stelle nicht finden ;)
Das Bundesverfassungsgericht sagt, dass ein Mensch sehr wohl weiter festgehalten werden darf, wenn er eine akute Bedrohung für die Allgemeinheit darstellt. Falls du dich bemühen würdest, die Fälle zu lesen, dann würdest du vielleicht auch verstehen, dass es nicht um den xy-Bürger geht, der ein Paar Schlägereien mit dem Nachbarn hatte.

2-3 mal die Woche bei der Therapie melden - klar. Eine Therapie bringt überhaupt nichts, wenn sich die Person nicht behandeln lassen will. Da kann er sich auch 100 mal die Woche melden.
Die Sicherheitsverwahrung ist im allgemeinen menschenrechtswidrig! Es müssen andere Lösungen her! Die Therapie wird als Auflage dem ehemaligen Insassen vorgelegt und ist in Verbindung mit dem Bewährungshelfer-terminen einzuhalten!
Und in den anderen Fällen sollte der Staat, sich um seine ehemaligen Insassen kümmern, damit sie nicht wieder abrutschen! So sehen das viele Therapeuten und Rechtsexperten die Grips haben!
Zitat von rottenplanetrottenplanet schrieb:Kannst ja mal "deine" Fälle gerne posten - dadurch lösen sich die von mir benannten Personen nicht plötzlich in der Luft auf.
Wenn es dir sowie so egal ist was ich diesbezüglich poste, dann erübrigt sich meine Frage!
Zitat von rottenplanetrottenplanet schrieb:Die Menschenrechte werden durch die Sicherungsverwahrung aber nicht verletzt - sie werden sogar geschützt. Weil dadurch gefährliche Kriminelle keine Möglichkeit mehr haben andere Menschen in ihren Rechten einzuschränken.

Es ist nunmal eine Tatsache, dass nicht Resozialisierbare Personen, die ihre Gefährlichkeit durch mehrere Straftaten unter Beweis gestellt haben nicht einfach so auf die Bevölkerung entlassen werden dürfen.

Es ist auch eine Tatsache, dass sich die SIcherungsverwahrung in diesem Bereich bereits sehr gut bewähren konnte.
Dieser Auffassung bist du!

Der EMGR sieht das anders! - Und dieser Meinung bin ich auch!
Bevor das passiert, wird eher die EU Geschichte sein. Die Sicherungsverwahrung wird jedenfalls bestehen bleiben, da die Bundesrichter sowie die meisten Experten sich klar dafür aussprechen. (Sie wird höchstens etwas abgeändert, damit die Straftäter etwas mehr Freiheiten bekommen.)
Was für Experten sprechen sich dafür aus! Es gibt etliche Experten die der selben Meinung sind wie ich! Und das einzige Schlupfloch was sich die deutsche Justiz suchen kann, ist wenn sie es schaffen das sich die SV grundlegend von der regulären Haft unterscheidet!

Aber wir sprechen uns bestimmt, wenn es soweit ist wieder! Und zwar dann wenn die SV Vergangenheit ist ;)


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 18:54
@rottenplanet

Ich warte..... *ungeduldig* ;)


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 19:11
@Jacques1

:D Du hast die Sicherungsverwahrung dauernd mit einer "Haft" verglichen, bei der die betroffene Person nicht wüsste, wann diese "Haft" zu Ende geht und so getan als gäbe es da so gut wie keine Therapeutische Begleitung. (So, als würde die Sache auf einer völligen Willkür basieren)

Aus diesem Grund habe ich dich gefragt, wieso du diesen Unsinn dauernd verbreitest - da die Sicherungsverwahrung in erster Linie keine Haft, sondern eine Maßregel der Besserung und Sicherung ist.

Sie ist primär auf Resozialisierung ausgelegt.


Daraufhin hast du geschrieben:
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:Ich behaupte es nicht andauernd! - es wird sich aber therapeutisch noch zu wenig gekümmert und in vielen Fällen auch gar nicht!
Daraufhin habe ich geantwortet:

Soweit ich die Diskussion mitverfolgen konnte, hast du diesen Unsinn bereits mehrmals behauptet.

und:

Ja warum wird wohl "in vielen Fällen" nicht darum gekümmert? Weil die Betroffenen es nicht wollen. Man kann niemanden eine Therapie aufzwingen.

Die Sicherungsverwahrung sieht sogar vor, dass man die Betroffenen Zeitweise in Psychiatrische Kliniken verlegt - wenn es der Resozialisierung dienlich ist. Wenn jedoch jemand nicht resozialisiert werden will, dann kann ein Psychiater auch nicht viel ausrichten.


Als eine Antwort kam von dir:
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:Dann hast du die Diskussion anscheinend nicht richtig verfolgt, und schreibst jetzt völligen Unsinn!
gefolgt von dieser tatsächlich völlig verwirrten Aussage:
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:Das ist keine Threapie in Freiheit! - Ein Mensch der seine Strafe abgesessen hat, dürfte überhaupt nicht mehr festgehalten werden! Eine Auflage das sich der ehemalige Insasse 2 - 3 mal die Woche bei Therapie melden und behandln lassen muss! - Das ist eine Lösung!
Woraufhin ich auch anmerkte, dass du nicht zu deinen vorherigen Behauptungen stehen kannst, da du diese im Verlauf unserer Diskussion ja so vehement geleugnet hast. :D

Aber OK, jetzt hast du endlich klar gestellt, dass du auch hinter dem Unsinn stehst, denn du hier verbreitest:
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:wo sich nicht ausreichend therapeutisch um die Insassen gekümmert wird, als wenn sie in ihrer rechtmäßigen Freiheit ein Therapieangebot nutzen würden!
:D
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:So langsam wird es wirklich lächerlich! - Aber lustig würde ich das an deiner Stelle nicht finden
Ich bin leider zynisch genug um das lustig zu finden. (aber nicht stolz darauf)
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:Die Sicherheitsverwahrung ist im allgemeinen menschenrechtswidrig! Es müssen andere Lösungen her!
Da die Bundesrichter es nicht für menschenrechtswidrig halten und da dies sowieso nur eine extreme Ausnahme von der Regel darstellt, die dazu noch ausgezeichnet funktioniert - müssen höchstens ein Paar Feinjustierungen vorgenommen werden (wenn überhaupt). Ansonsten ist an der Sicherungsverwahrung nichts auszusetzen.
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:Und in den anderen Fällen sollte der Staat, sich um seine ehemaligen Insassen kümmern, damit sie nicht wieder abrutschen! So sehen das viele Therapeuten und Rechtsexperten die Grips haben!
So ist es, deswegen sind die Therapeuten und Rechtsexperten mit Grips auch für die Sicherungsverwahrung.
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:Wenn es dir sowie so egal ist was ich diesbezüglich poste, dann erübrigt sich meine Frage!
In einer Diskussion lese ich gerne alle Argumente durch. (Im Gegensatz zu einigen anderen auf die ich nicht mit dem Finger deuten will.) Kannst also ruhig die von dir genannten Fälle posten.
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:Dieser Auffassung bist du!

Der EMGR sieht das anders! - Und dieser Meinung bin ich auch!
Nicht nur ich, sondern auch die Mehrheit der Experten sowie die Bundesrichter. (Von der Bevölkerung mal ganz abgesehen)

Der EMGR konnte sich wie bereits erwähnt nicht ausreichend mit dieser Regelung auseinandersetzen, weswegen die Bundesrichter noch eine eigene Entscheidung zu diesem Thema treffen werden.

Die im Gegensatz zu den ausländischen Richtersprüchen für Deutschland auch bindend sein wird.
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:Was für Experten sprechen sich dafür aus! Es gibt etliche Experten die der selben Meinung sind wie ich! Und das einzige Schlupfloch was sich die deutsche Justiz suchen kann, ist wenn sie es schaffen das sich die SV grundlegend von der regulären Haft unterscheidet!
Komisch, dass sich praktisch das gesamte deutsche Justizwesen gegen den Spruch vom EMGR wehrt und fast im Chor darauf verweist, dass die Regelung der Sicherungsverwahrung so notwendig wie erfolgreich ist.

Etliche pseudoliberlae Blasenmacher gibt es übrigens in so gut wie allen Bereichen.

Tatsächliche Experten sind sich einig.


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 19:12
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:Ich warte..... *ungeduldig*
dito


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 20:15
@rottenplanet
Zitat von rottenplanetrottenplanet schrieb:Du hast die Sicherungsverwahrung dauernd mit einer "Haft" verglichen, bei der die betroffene Person nicht wüsste, wann diese "Haft" zu Ende geht und so getan als gäbe es da so gut wie keine Therapeutische Begleitung. (So, als würde die Sache auf einer völligen Willkür basieren)
So ist es auch! Auch der EMGR sieht die SV wie eine Haft an! Und der EMGR kritisiert die SV genau aus diesem Grund als menschenrechtswidrig!
Und diese Meinung vertrete ich schon die ganze Zeit!

Ich habe nicht so getan als wenn es keine therapeutische Begleitung gibt! Das habe ich in keiner Aussage getätigt! Ich habe immer gemeint das sich therapeutisch zu wenig oder in vielen Fällen gar nicht um die Insassen gekümmert wird! Ich versteh nicht, das du das nicht kapierst!
Du bist hier der Einzige der das nicht versteht! - Meinst du nicht, das du dich deswegen selber mal diesbezüglich hinterfragen müsstest?!
Langsam wird es nämlich anstrengend dir immer alles 3 mal vorzukauen, bis du es endlich begreifst!
Sie ist primär auf Resozialisierung ausgelegt.
Das ist der größte Unsinn den ich je zu diesem Thema gelesen/gehört habe!
Und vor allem werde ich diese Aussage eine Juristen vorlegen, damit
er sich mal amüsieren kann!
Zitat von rottenplanetrottenplanet schrieb:Soweit ich die Diskussion mitverfolgen konnte, hast du diesen Unsinn bereits mehrmals behauptet.
Wie gesagt: Diese Aussage ist das erste Anzeichen dafür gewesen, dass du nichts verstanden hast!
Ja warum wird wohl "in vielen Fällen" nicht darum gekümmert? Weil die Betroffenen es nicht wollen. Man kann niemanden eine Therapie aufzwingen.

Die Sicherungsverwahrung sieht sogar vor, dass man die Betroffenen Zeitweise in Psychiatrische Kliniken verlegt - wenn es der Resozialisierung dienlich ist. Wenn jedoch jemand nicht resozialisiert werden will, dann kann ein Psychiater auch nicht viel ausrichten.



Jacques1 schrieb:
Dann hast du die Diskussion anscheinend nicht richtig verfolgt, und schreibst jetzt völligen Unsinn!
Das ist keine Threapie in Freiheit! - Ein Mensch der seine Strafe abgesessen hat, dürfte überhaupt nicht mehr festgehalten werden! Eine Auflage das sich der ehemalige Insasse 2 - 3 mal die Woche bei Therapie melden und behandln lassen muss! - Das ist eine Lösung!
Ich glaube das nur du deine Logik und dein Textverständnis verstehst! Da kann dir keiner helfen!
Und ich auch nicht! Diesen Diskurs kapiert mit Sicherheit jedes Kind, aber deine Aussagen sind verwirrend und zeugen von wie wenig du Aufnahmefähig bist!

Und ich würde gerne mit dir weiterschreiben, wenn du es schaffst deine Auffassungsgabe wieder aufzufrischen!
Zitat von rottenplanetrottenplanet schrieb:Aber OK, jetzt hast du endlich klar gestellt, dass du auch hinter dem Unsinn stehst, denn du hier verbreitest:
Stehe ich schon die ganze Zeit dazu! - Nur man sollte des Lesens und vor allem verstehens mächtig sein! - Dann gibt es keine Probleme!

Und das meine Meinung "Unsinn" ist, ist deine Meinung! - Aber "Unsinn" ist hier in diesem Diskurs was anderes! - Und ich hoffe das sich das in deinem nächsten Post ändert ;)
Wie gesagt: Jemanden alles 3 mal vorkauen wird anstrengend und auch langweilig!
Zitat von rottenplanetrottenplanet schrieb:Ich bin leider zynisch genug um das lustig zu finden. (aber nicht stolz darauf)
Wenigstens ein indirektes Teileingeständnis für den Unsinn den du hier manchmal schreibst! - Ich hätte nicht gedacht das ich das noch von dir lesen werde! *Applaus*
Zitat von rottenplanetrottenplanet schrieb:Da die Bundesrichter es nicht für menschenrechtswidrig halten und da dies sowieso nur eine extreme Ausnahme von der Regel darstellt, die dazu noch ausgezeichnet funktioniert - müssen höchstens ein Paar Feinjustierungen vorgenommen werden (wenn überhaupt). Ansonsten ist an der Sicherungsverwahrung nichts auszusetzen.
Das werden wir sehen! Aber mach dich schon mal auf eine Überraschung bereit ;)
"Feinjustierungen" würde ich das nicht nennen! - Aber da wären wir mal wieder bei der Auffassungsgabe!
Zitat von rottenplanetrottenplanet schrieb:So ist es, deswegen sind die Therapeuten und Rechtsexperten mit Grips auch für die Sicherungsverwahrung.
Zitat von rottenplanetrottenplanet schrieb:Nicht nur ich, sondern auch die Mehrheit der Experten sowie die Bundesrichter. (Von der Bevölkerung mal ganz abgesehen)

Der EMGR konnte sich wie bereits erwähnt nicht ausreichend mit dieser Regelung auseinandersetzen, weswegen die Bundesrichter noch eine eigene Entscheidung zu diesem Thema treffen werden.

Die im Gegensatz zu den ausländischen Richtersprüchen für Deutschland auch bindend sein wird.
Warum erzählst du deine "Weisheiten" über die Meinung der Experten nicht mal diesen Leuten!
Du kannst auch bestimmt mal gerne bei den Herren anrufen, wenn du willst:

THOMAS FELTES:
Es ist sehr schwer, bei diesem Thema mit Fakten gegen Emotionen anzukommen. Doch es steht fest, dass Internetpranger und Wegsperren nicht helfen. Ein Restrisiko wird immer bleiben.
Hier seine Referenzen: de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Feltes


Oder vieleicht unterhälst du dich doch lieber mit diesem Herr:

BERNHARDT SCHROER:

Rechtsanwalt
Die Freilassung vieler Straftäter geht auf ihn zurück. Der Anwalt klagte erfolgreich gegen die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung und sagt:
Bei allem Verständnis für Opfer, auch Täter haben Rechte
Zitat von rottenplanetrottenplanet schrieb:Komisch, dass sich praktisch das gesamte deutsche Justizwesen gegen den Spruch vom EMGR wehrt und fast im Chor darauf verweist, dass die Regelung der Sicherungsverwahrung so notwendig wie erfolgreich ist.

Etliche pseudoliberlae Blasenmacher gibt es übrigens in so gut wie allen Bereichen.

Tatsächliche Experten sind sich einig.
Völliger Unsinn! Und du solltest wirklich dich mal mit diesen Herren auseinander setzen und mit ihnen mal darüber sprechen, was du von ihnen hälst! - und wie du ihr Berufsleben "beleuchtest"


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 20:55
@rottenplanet

Oder weist du was?! Warum sagst unterhälst du dich nicht einfach mal mit diesen Herren:
Breite Front gegen die Sicherungsverwahrung

Politik, 27.05.2010, DerWesten

Greifswald. Kriminologen fordern mehr Unterstützung für Häftlinge, die in Sicherungsverwahrung sitzen: etwa Hilfe bei der Suche nach Wohnung und Arbeit. Und sie erinnern daran, dass viele Betroffene zu Unrecht verwahrt würden.

Kriminologen, Strafrechtler, Justizbeamte und Gefängnisseelsorger aus ganz Deutschland haben eine umfassende Reform der Sicherhungsverwahrung im deutschen Strafvollzug gefordert. In einem am Donnerstag veröffentlichten ?Greifswalder Appell? sprachen sich die Teilnehmer einer internationalen Forschungstagung dafür aus, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen eine nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung besonnen umzusetzen.

Nach Schätzung der Experten warten nach dem Straßburger Urteil in Deutschland etwa 70 bis 160 Sicherungsverwahrte auf ihre Entlassung. Darauf seien sie nicht angemessen vorbereitet worden, heißt es in dem Appell. Den meisten Betroffenen fehlten tragfähige familiäre und freundschaftliche Kontakte, Wohnungen und Arbeitsstellen. Zudem habe kaum einer die Möglichkeit gehabt, während des Vollzugs mit unabhängigen Therapeuten über die schweren früher begangenen Straftaten zu sprechen und Strategien gegen Wiederholungstaten zu entwickeln.
Forscher: Rückfallprognosen bewahrheiten sich generell nicht

Die Unterzeichner plädieren unter anderem für kurzfristige Hilfe bei der Suche nach Wohnung und Arbeit, sozialpädagogische oder therapeutische Begleitungen und im Bedarfsfall für eine Überwachung der entlassenen Straftäter.
Quelle: www.derwesten.de/.../Breite-Front-gegen-die-Sicherungsverwahrung-id3533868.html -

Die würden dir genau das selbe erzählen, wie ich die ganze Zeit!

Merkst du langsam was du hier redest?!!! Von wegen es sind die meisten Experten für die SV!
Deine Meinung wird nicht von allen geteilt! -Und die Sicherheitsverwahrung wird hoffentlich bald Geschichte sein! - Und das ist auch richtig so!


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 21:02
@rottenplanet

Und vor allem solltest du dir diesen Post mal richtig durchlesen, was diese Leute über die NICHT ausreichenden therapeutischen Behandlungen in der Sicherheitsverwahrung sagen!

Also woher beziehst du dein "Wissen"?!!!

Du hast nicht die geringste Ahnung wie es in der Sicherheitsverwahrung zu geht! Also versuche dich erstmal zu informieren und dann kannst du dich auch besser zu diesem Thema äussern!

Hier nochmal der Link: www.derwesten.de/.../Breite-Front-gegen-die-Sicherungsverwahrung-id3533868.html -


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 21:05
@Jacques1 ,
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:Ich habe nicht so getan als wenn es keine therapeutische Begleitung gibt!
ich darf dich mal zitieren:
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:Sie funktioniert eben nicht! Wenn ein Sicherungsverwahrter Gewaltverbrecher ohne therapeutische Hilfe und ohne Aussicht das er Frei kommt eingesperrt ist, dann entwickelt sich seine Psyche mit Sicherheit nicht zum Guten!
Aber gut.. liegt wohl an meiner "Auffassungsgabe". :D


So langsam bekomme ich übrigens den Eindruck, dass du meine Beiträge gar nicht liest, sondern einfach darauf los schreibst.

Du beharrst nämlich darauf, dass die von der Sicherungsverwahrung betroffenen Personen aufgrund ihrer Situation nur unzureichend bzw. gar nicht Therapiert werden. Dabei übersiehst du aber (bewusst?) dass viele von ihnen gar nicht therapiert werden wollen (worauf ich dich auch hingewiesen habe).

Man kann niemanden zu einer Therapie zwingen und auf eine Besserung hoffen.
(Es sei denn die Therapie beinhaltet irgendwelche körperlichen Eingriffe bzw. starke Medikamente)

Wenn jemand schon während der Sicherungsverwahrung keine Therapie annehmen will, dann wird er über die 2-3 Termine beim Psychologen nur lachen.
Und diesen Unsinn stellst Du auch noch als eine wirksamere Methode dar.

Sag mal... Bist du vielleicht nebenberuflich ein Kühlschrankhändler auf dem Nordpol?
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:Das ist der größte Unsinn den ich je zu diesem Thema gelesen/gehört habe!
Und vor allem werde ich diese Aussage eine Juristen vorlegen, damit
er sich mal amüsieren kann!
Diesen "Unsinn" erzählen zumindest die Bundesverfassungsrichter und Experten der Justiz. Leg mal lieber deine "Resozialisierungsvorschläge" einem Psychologen vor, damit er endlich auch was zum lachen hat.
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:Wie gesagt: Diese Aussage ist das erste Anzeichen dafür gewesen, dass du nichts verstanden hast!
Nun, aus DIESER Aussage kann ich wiederum schließen, dass du ein Zitat nicht von einer Aussage unterscheiden kannst. (Ein weiterer Beweis dafür, dass du die Beiträge nicht sorgfältig genug liest.)

- dein Ausflug in Richtung "Textverständnis", kann ich übrigens direkt an dich weitergeben. Mit der Anmerkung, dass schwache Argumente durch Ausrufezeichen nicht an Stärke gewinnen.
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:Das werden wir sehen! Aber mach dich schon mal auf eine Überraschung bereit
"Feinjustierungen" würde ich das nicht nennen! - Aber da wären wir mal wieder bei der Auffassungsgabe!
Ich liebe Überraschungen. :) In diesem Fall wird mir allerdings mit Sicherheit keine vergönnt werden. Die besagten "Feinjustierungen" werden so, oder so ähnlich eintreffen.

Bis dahin: "Abwarten und Tee trinken" :)


Zu Bernhard Schroer oder Thomas Feltes kann ich übrigens nur sagen, dass es immer welche geben wird, die eine völlig entgegengesetzte Meinung vertreten. Es gibt ja schließlich auch namenhafte Professoren, die z.B. den Islam verbieten wollen. Wo man nur hin guckt, findet man Kuriositäten.
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:Wenigstens ein indirektes Teileingeständnis für den Unsinn den du hier manchmal schreibst! - Ich hätte nicht gedacht das ich das noch von dir lesen werde! *Applaus*
Wir sind uns wohl gar nicht so unähnlich.

*Macht eine Verbeugung in Richtung des applaudierenden Zuschauers*


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 21:17
@Jacques1
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:Die würden dir genau das selbe erzählen, wie ich die ganze Zeit!
Mit Sicherheit würden sie das. :D Das werde ich auf keinen Fall abstreiten. ;) :D
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:Deine Meinung wird nicht von allen geteilt! -Und die Sicherheitsverwahrung wird hoffentlich bald Geschichte sein! - Und das ist auch richtig so!
Nicht von allen, aber von den Meisten. (Weswegen die Sicherungsverwahrung auch in der gleichen bzw. sehr ähnlichen Form bestehen bleibt.)


Warten wir aber mal auf den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts.


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