Jacques1
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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?
19.08.2010 um 16:10Ich würde gerne eure Meinung wissen, ob ihr die nachträgliche Sicherheitsverwahrung als menschenrechtswidrig empfindet und ihr sie deshalb abschaffen würdet.
Diese Auffassung vertritt nämlich der europäische Gerichtshof für Menschenrechte!
Begründung:
Die Sicherheitsverwahrung unterscheide sich in ihrer Vollstreckung nur unmaßgeblich von der Haftstrafe. Nach dieser Argumentation ist eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ausnahmslos menschenrechtswidrig, weil sie verhängt wird, ohne dass eine neue Straftat vom Inhaftierten begangen wurde.
Diese Auffassung vertritt nämlich der europäische Gerichtshof für Menschenrechte!
Begründung:
Die Sicherheitsverwahrung unterscheide sich in ihrer Vollstreckung nur unmaßgeblich von der Haftstrafe. Nach dieser Argumentation ist eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ausnahmslos menschenrechtswidrig, weil sie verhängt wird, ohne dass eine neue Straftat vom Inhaftierten begangen wurde.