@Jacques1 @The_Wolverine Jeder von uns kennt das sprichwort. "Was du nicht willst was man dir tu....."
Also ein Erwießener Sexualstraftäter oder Mörder bleiben wir mal in den Gewaltsachen, und bedenken wir das JEDEM Mensch die Menschenrechte zustehen, so bleibt für mich die eine Tatsache das dieser Kriminelle die Menschenrechte seiner Opfer nicht geachtet hat als er ihnen etwas angetan hat. Somit kann man sagen verdient auch so ein Individuum was zu solchen Taten ein zweites mal fähig und erwiesen ist das er der Täter ist, keinen Verteidiger.
Grundsätzlich kann ich nur soviel Gerechtigkeit erwarten wie ich auch einem anderen entgegenbring.
Und unsere gesellschaft hat schon sehr lange mit solchen Menschen zusammenleben müssen. Denken wir nur einmal an den Kinderschänder der nach seiner Haft von den Ärzten als ungefährlich eingestuft worden ist und dann in einem Kindergarten gearbeitet hat. Sowas darf einfach nicht Passieren. Die Gesichter von Schwerverbrechern sind zu zeigen und auch in Ihrem Lebenslauf ist das zu hinterlegen. Vorurteilsfrei kann er ja aufm Bau arbeiten und sein Arsch hinstrecken
:D