@MiaJinn Vielen Dank.
Es gibt im Moment ein weiteres laufendes Verfahren des EGMR zum Thema nachträgliche Sicherheitsverwahrung. Das letzte Urteil hatte aber nichts mit
Jacques1 schrieb:Nach dieser Argumentation ist eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ausnahmslos menschenrechtswidrig, weil sie verhängt wird, ohne dass eine neue Straftat vom Inhaftierten begangen wurde.
zu tun.
@Jacques1 hat da etwas falsch verstanden. (oder seine Quellen)
Es dreht sich alles um eine Gesetzesänderung aus dem Jahre 1998. Im Jahre 1998 hat man die Höchstfrist der nachträglichen Sicherheitsverwahrung von 10 Jahren abgeschafft und rückwirkend auf alle Verurteilten angewendet. Diese rückwirkende Anwendung des Gesetzes ist vom EGMR verurteilt worden. Deswegen werden demnächst auch einige Verbrecher laufen gelassen, weil sie VOR der Gesetzesänderung in die Sicherheitsverwahrung gekommen sind und man das neue Gesetz nicht auf sie anwenden darf.
Der EGMR hat die nachträgliche Sicherheitsverwahrung für alle Fälle NACH der Gesetzesänderung nicht verurteilt. Diese Urteile sind gültig und die Betroffenen werden wohl bis zum Ende ihrer Tage in Haft verbringen.
Man sollte auch im Hinterkopf behalten, dass es 3 Formen der Sicherheitsverwahrung gibt. Die werden leider recht häufig vermischt.