Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?
20.08.2010 um 12:57Ich habe gesagt, dass es vorher entschieden werden muss, ob eine Sicherheitsverwahrung generell in Betracht gezogen werden muss oder nicht und nicht erst während der Haft oder danach.
Jeder hat das Recht dazu, ein über ihn verhängtes Urteil auch zu erfahren und nicht so, dass da jemand wegen eine Straftat etliche Jahre aufgebrummt bekommt, diese absitzt in der Hoffnung, danach wieder ein freies Leben führen zu können und dann sagt man ihm plötzlich: Nene, du bist uns zu gefährlich, du bleibst für den Rest deines Lebens in Sicherungsverwahrung. - Das ist unmenschlich !
Das kann man ihm auch vorher mitteilen ! Dann weiß auch jeder wo er dran ist. Wobei eine solche Entscheidung sehr gut abgewogen werden muss, ob eine echte Lebenslängliche Wegsperrung wirklich unbedigt nozwendig sein muss. Das wäre wirklich das allerletzte Mittel von Höchststrafe überhaupt !
Im weiteren gehören solche Menschen dann auch in gewissen Abständen begutachtet. Wenn davon auszugehen ist, dass die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls so gut wie ausgeschlossen ist oder nur sehr gering, besteht kein Anlass mehr, die Sicherungsverwahrung ein ganzes Leben lang fortzuführen.
Ein gewisses Restrisiko gibt es natürlich immer. Das gibt es aber auch bei jedem Menschen grundsätzlich. Weil niemand vorhersehen kann, ob ein Mensch eine schwere Straftat begehen wird oder nicht. Ein gewisse Potential dazu kann im Prinzip jeder entwickeln. Dann müsste man alle Menschen prophylaktisch einsperren, denn es könnte ja nicht völlig ausgeschlossen werden, dass sie doch mal straffällig werden könnten...
Da gilt es also sehr sorgfältig abzuwägen und in bestimmten Abständen immer wieder zu prüfen und zu begutachten, ob "Besserung" überhaupt möglich ist und in wie weit sie vollzogen wird.
Zumindest sollte vor dem Antritt einer Haftstrafe schon klar sein, wie mit so jemandem verfahren werden soll und nicht erst während dessen oder danach.
Bei bestimmten Verbrechen allerdings, das sind bestimmte Formen von Gewaltverbrechen sowie Sexualdelikte, ist überhaupt erst mal die Frage, ob eine Haft-Strafe überhaupt der richtige Weg ist. Natürlich ist ein gesetzeswidriges Verhalten zu ahnden und nicht einfach hin zu nehmen. Dass es sich um eine Straftat handelt, ist ohnehin klar. Nur, wenn jemand grundsätzlich eine Veranlagung zu bestimmten Gewalttaten hat oder zu bestimmten Sexualstraftaten, taucht die Frage auf, ob eine Inhaftierung an der Veranlagung oder an seinem Verhalten überhaupt etwas ändern kann? - Wenn nicht, ist auch eine Haftstrafe im Grunde sinnlos.
Dann wäre ggf. eine Sicherungsverwahrung angebracht, aber dann von vorne herein und das muss dann auch bei der Urteilsverkündung schon feststehen und durch ein medizinisches Gutachten untermauert sein. Und auch das kann und darf dann kein Entgültiges Urteil sein, sondern ein Vorläufiges. Heißt: So jemand bleibt in Sicherheitsverwahrung, solange wie davon ausgegangen werden muss, dass eine permanente Gefahr von ihm selbst ausgeht. Und das muss laufend überprüft werden. Wenn man zu dem Ergebnis kommt: Diese Gefahr ist nicht mehr vorhanden oder äusserst gering einzuschätzen, dann ist auch die Sicherheitsverwahrung aufzuheben.
@Trapper
Jeder hat das Recht dazu, ein über ihn verhängtes Urteil auch zu erfahren und nicht so, dass da jemand wegen eine Straftat etliche Jahre aufgebrummt bekommt, diese absitzt in der Hoffnung, danach wieder ein freies Leben führen zu können und dann sagt man ihm plötzlich: Nene, du bist uns zu gefährlich, du bleibst für den Rest deines Lebens in Sicherungsverwahrung. - Das ist unmenschlich !
Das kann man ihm auch vorher mitteilen ! Dann weiß auch jeder wo er dran ist. Wobei eine solche Entscheidung sehr gut abgewogen werden muss, ob eine echte Lebenslängliche Wegsperrung wirklich unbedigt nozwendig sein muss. Das wäre wirklich das allerletzte Mittel von Höchststrafe überhaupt !
Im weiteren gehören solche Menschen dann auch in gewissen Abständen begutachtet. Wenn davon auszugehen ist, dass die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls so gut wie ausgeschlossen ist oder nur sehr gering, besteht kein Anlass mehr, die Sicherungsverwahrung ein ganzes Leben lang fortzuführen.
Ein gewisses Restrisiko gibt es natürlich immer. Das gibt es aber auch bei jedem Menschen grundsätzlich. Weil niemand vorhersehen kann, ob ein Mensch eine schwere Straftat begehen wird oder nicht. Ein gewisse Potential dazu kann im Prinzip jeder entwickeln. Dann müsste man alle Menschen prophylaktisch einsperren, denn es könnte ja nicht völlig ausgeschlossen werden, dass sie doch mal straffällig werden könnten...
Da gilt es also sehr sorgfältig abzuwägen und in bestimmten Abständen immer wieder zu prüfen und zu begutachten, ob "Besserung" überhaupt möglich ist und in wie weit sie vollzogen wird.
Zumindest sollte vor dem Antritt einer Haftstrafe schon klar sein, wie mit so jemandem verfahren werden soll und nicht erst während dessen oder danach.
Bei bestimmten Verbrechen allerdings, das sind bestimmte Formen von Gewaltverbrechen sowie Sexualdelikte, ist überhaupt erst mal die Frage, ob eine Haft-Strafe überhaupt der richtige Weg ist. Natürlich ist ein gesetzeswidriges Verhalten zu ahnden und nicht einfach hin zu nehmen. Dass es sich um eine Straftat handelt, ist ohnehin klar. Nur, wenn jemand grundsätzlich eine Veranlagung zu bestimmten Gewalttaten hat oder zu bestimmten Sexualstraftaten, taucht die Frage auf, ob eine Inhaftierung an der Veranlagung oder an seinem Verhalten überhaupt etwas ändern kann? - Wenn nicht, ist auch eine Haftstrafe im Grunde sinnlos.
Dann wäre ggf. eine Sicherungsverwahrung angebracht, aber dann von vorne herein und das muss dann auch bei der Urteilsverkündung schon feststehen und durch ein medizinisches Gutachten untermauert sein. Und auch das kann und darf dann kein Entgültiges Urteil sein, sondern ein Vorläufiges. Heißt: So jemand bleibt in Sicherheitsverwahrung, solange wie davon ausgegangen werden muss, dass eine permanente Gefahr von ihm selbst ausgeht. Und das muss laufend überprüft werden. Wenn man zu dem Ergebnis kommt: Diese Gefahr ist nicht mehr vorhanden oder äusserst gering einzuschätzen, dann ist auch die Sicherheitsverwahrung aufzuheben.
@Trapper