Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?
20.08.2010 um 19:50Ach naja die Sicherheitsverwahrung gab es in Deutschland schon vor der BRD und dem "Rechtsstaat". Der Rechtsstaat hat dieses Mittel bestimmt nicht unbedacht übernommen.
silver. schrieb:Ach naja die Sicherheitsverwahrung gab es in Deutschland schon vor der BRDUnd ob. Selbst im Standardwerk des www, bei Wiki, kannst Du nachlesen, seit wann es sie gibt:
Die heutige Sicherungsverwahrung wurde als Bestandteil der Maßregeln der Besserung und Sicherung durch das Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher vom 24. November 1933 (RGBl. I 995) eingeführt.Und hier kannst Du sehen, in welcher Ideologie die Sicherheitsverwahrung entstanden ist.
silver. schrieb:finde ich sie dennoch sinnvoll und richtig.Obwohl es diese Form der Strafe in einem Rechtsstaat - nach meinem Verständnis - gar nicht geben darf, interessiert mich hier Deine Begründung.
silver. schrieb:Bei der nachträglichen wird nur das Verhalten des Insassen in der Haftzeit beurteilt.Nein, das stimmt nicht. Was Du beschreibst, entscheidet womöglich über eine vorzeitige Haftentlassung aufgrund der so genannten guten Führung.
rottenplanet schrieb:Es ist üblich, dass man Geisteskranke, die eine Gefahr für sich selbst und für die Gesellschaft darstellen in geschlossenen Heimen unterbringt.Es geht um Sicherungsverwahrung - also um Kriminelle. Mit psychisch Gestörten hat das mal nichts zu tun.
rottenplanet schrieb:Deswegen sehen ich kein Problem damit, wenn besonders gefährliche Kriminelle in Deutschland in Sicherungsverwahrung genommen werden.Was Du siehst spielt ebensowenig eine Rolle wie das, was ich will. Allerdings habe ich auf Seite 6 damit begonnen aufzuzeigen, dass eine willkürlich verhängte Strafe für etwas, was noch nicht stattgefunden hat, nicht verhängt werden darf. Würde mich freuen, wenn Du es liest. Zudem habe ich erwähnt, aus welcher Epoche diese Strafe stammt.
rottenplanet schrieb:Sollte die Sicherungsverwahrung abgeschafft werden, so müssten mehr Lebenslange Freiheitsstrafen verhängt werden, damit die allgemeine Sicherheit nicht darunter leidet.Mit dem Gedanken machst Du die Haft weder mit unserer Verfassung verträglich noch schaffst Du es, für allgemeine Sicherheit zu sorgen. Im Thema zur Todesstrafe wird lang und breit ausgeführt, welche Gefahren in einer Verschärfung der Haftstrafen stecken.
Rate der Tötungsdelikte nach Land je 100.000 Einwohner 2005:Diese Zahlen zeigen deutlich das die Resozialisierung hier in Deutschland eine der Besten ist!
Deutschland: 0.98
Frankreich: 1,63
England und Wales: 1,59
Schottland: 2,31
Nordirland: 2,01
Spanien: 1,34
Italien: 1,13
Österreich: 0,67
Gewaltdelikte absolut 2005 (also nicht pro Einwohnerzahl):
Deutschland 212.832
Frankreich: 307.501
England und Wales: 1.220198
Diese Zahlen werden aber nicht nach einheitlichen Maßstäben gewonnen.
Die Kriminalität in Europa nimmt insgesamt ab (Einbruch, etc), die Zahl der Gewaltdelikte nahm zwischen 1995 und 2005 um 4 - 5 % zu.
"Die jährliche Häufigkeit von Tötungsdelikten betrug in den Jahren 2003- 2005 den Polizeiunterlagen zufolge rund 1,8 je 100 000 Einwohner, war in den Hauptstädten allerdings höher (im Durchschnitt 2,2)." (Eurostat)
Quelle(n):http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/I?http://epp.eurostat.ec.europa.eu/pls/por?
Im Vergleich zu anderen Ländern in Europa haben wir es in Deutschland mitunter noch am Sichersten!
Die Quellen sind aber schon über 3 Jahre alt!
silver. schrieb:Sie würfelt die Entscheidung sicher nicht aus.Ein psychologisches Gutachten ist noch lange kein logisches Gutachten - nur weil die Silbe enthalten ist. Wäre es ein Garant, wären Fehleinschätzungen nicht möglich.
silver. schrieb:Kann man, wenn man möchte, so sehen. Muss man aber nicht.Dann drucks' nicht rum! Wofür wird die Strafe denn dann verhängt, wenn nicht für eine potenzielle Möglichkeit? Wofür?
lambretta schrieb:Es geht um Sicherungsverwahrung - also um Kriminelle. Mit psychisch Gestörten hat das mal nichts zu tun.Es gibt verschiedene Stufen von psychischen Störungen. Bei manchen reicht es nicht aus sie als geisteskrank zu bezeichnen, dennoch weicht ihr Verhalten soweit von der Norm ab, dass sie eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen.
lambretta schrieb:Was Du siehst spielt ebensowenig eine Rolle wie das, was ich will. Allerdings habe ich auf Seite 6 damit begonnen aufzuzeigen, dass eine willkürlich verhängte Strafe für etwas, was noch nicht stattgefunden hat, nicht verhängt werden darf. Würde mich freuen, wenn Du es liest. Zudem habe ich erwähnt, aus welcher Epoche diese Strafe stammt.Die Strafe wird nicht willkürlich, sondern vom Richter verhängt. Die Epoche spielt übrigens keine Rolle - oder willst du jetzt auch gegen VW hetzen?
lambretta schrieb:Mit dem Gedanken machst Du die Haft weder mit unserer Verfassung verträglich noch schaffst Du es, für allgemeine Sicherheit zu sorgen. Im Thema zur Todesstrafe wird lang und breit ausgeführt, welche Gefahren in einer Verschärfung der Haftstrafen stecken.Wenn die Verfassung die Bürger nicht schützen kann, dann ist sie nichts wert. Unsere Verfassung kann die Bürger jedoch (noch) schützen - weswegen sowohl die Lebenslage Haft als auch die Sicherungsverwahrung völlig verfassungsmäßig sind.
silver. schrieb:Auch wenn nicht in deine persönliche Moralvorstellung passt.Die waren nirgends Thema.
silver. schrieb:Also wird es wohl kein großes Unrecht sein.Ist die Lehre dieses Abends, dass es großes und nicht so großes Unrecht gibt?