Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?
20.08.2010 um 20:59Die Sicherungsverwahrung ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung.
= absolut notwendig
= absolut notwendig
rottenplanet schrieb:Die Strafe wird nicht willkürlich, sondern vom Richter verhängt.Frage: Was macht der Richter?
rottenplanet schrieb:Wenn die Verfassung die Bürger nicht schützen kann, dann ist sie nichts wertEinführung Staatsrecht: Freiheit bedeutet dem Einzelnen nicht die Möglichkeit, das zu tun, was er will bzw. keinem anderen schadet; Freiheit ist für den Staatsrechtler die Verwirklichung des Rechts.
lambretta schrieb:Ist die Lehre dieses Abends, dass es großes und nicht so großes Unrecht gibt?Wenn du es als Lehre ziehen möchtest. Ich habe jedenfalls keine Lust, über jedes gewählte Wort zu philosophieren.
rottenplanet schrieb:Die Sicherungsverwahrung ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung.Eben. Hier stimmen wir überein. Allerdings verschreibt sich der Rechtsstaat der Aufklärung und Bestrafung von Straftaten, nicht deren Verhinderung.
lambretta schrieb:Antwort: Er verhängt einen Urteilsspruch, das in unserer Verfassung keine Grundlage findet.Das Bundesverfassungsgericht ist da einer ganz anderen Meinung (aber was wissen die Bundesrichter schon von unserer Verfassung) :{
lambretta schrieb:Wie recht kann nun ein Urteil sein, dem laut Verfassung die Grundlage fehlt?Die Sicherungsverwahrung ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung.
lambretta schrieb:Allerdings verschreibt sich der Rechtsstaat der Aufklärung und Bestrafung von Straftaten, nicht deren Verhinderung.Wenn das so wäre, dann dürften Geisteskranke nicht eingesperrt werden.
Eggmeggytryfly schrieb:Hier geht es aber um Wiederholungstäter. Das ist das, was ich meine.Hier gehts nicht nur um Wiederholungstäter, sondern um die Sichheitsverwahrung!
Eggmeggytryfly schrieb:Trotzdem halte ich das Risiko für unhaltbar.Der Meinung bin ich auch! Deswegen muss nach Lösungsmöglichkeiten von Leuten gesucht werden, die ohne Emotionen sich diesem Thema widmen!
Eggmeggytryfly schrieb:Ausserdem, wenn ich Kinder hätte, hätte ich keine Lust, das ehemalige Pädophile frei rumrennen und eventuell "nur" mastubieren.Und selbstverständlich will das kein Elternteil! - Mich würde das auch beunruhigen.
@Jaques1 schriebGenau. Und das ist auch gut so, wenn das geregelt ist. Vernünftig geregelt, meine ich.
Hier gehts nicht nur um Wiederholungstäter, sondern um die Sichheitsverwahrung!
Und auch eine Person die "nur" einen Mord begangen hat, kann nach der Haft in die SV verfrachtet werden! Es wird auch zum größten Teil so von den Richtern gehandhabt!
Eggmeggytryfly schrieb:Bei den anderen Statements sind wir uns wohl einig.Ich denke weil das Thema zu sehr emotional aufgeladen ist, was aber auch verständlich ist, bei den schlimmen Dingen die man in den Nachrichten hört und liest!
Aber warum erst jetzt?^^
Das ist der berechtigte Vorwurf.