Valentini schrieb:Also mein bisheriger Eindruck von Frau Leutheusser-Schnarrenberger war nciht der, dass sie sich europäischer Politik beugt sondern durchaus deutsche Interessen in der internationalen Politik vertritt und deswegen ja auch ihr damaliger Rücktritt und ihre Meinung zur von der Eu geforderten Datenspeicherung.
Seit 2003 ist sie Mitglied der
Parlamentarischen Versammlung des Europarates und darin des Ausschusses für
Recht und Menschenrechte.Ich denke das diese Daten dir ausreichen werden, zu erkennen für was die gute
Frau Leuthhäuser-Schnarrenberger eintreten wird!
;)Valentini schrieb:Insgesamt sieht es aber doch wohl so aus, dass die EMRK in keinster Weise weisungsbefugt ist und somit ihre Entscheidungen auch nicht über der der Bundesverfassungsrichter stehen.
""EMKR""(???) Bitte richtig schreiben: EGMR
;)Tatsache ist das sich zur Zeit viele Politiker Gedanken machen, wie sie ein Schlupfloch in diesem Urteil vom EGMR finden können!
Also hat der EGMR schon einen nicht unerheblichen Einfluss auf die deutsche Gesellschaft!
Valentini schrieb:Natürlich solte sich die SV deutlich von der normalen Strafhaft unterscheiden. Sie sollten dort mehr Freiheiten genießen können und ein halbwegs normales Leben führen können, sofern es die Begebenheit des Maßregelvollzuges eben zulassen. Nicht mehr und nicht weniger. Auf jeden Fall sollten sie nun definitiv nicht einfach in die Freiheit entlassen werden
Dieser Vorschlag von dir ist auf jeden Fall schon mal besser als der, für den du vorher eingestanden bist! - Bzw. hast du das vorher nicht zu deiner Argumentation hinzugefügt!
ABER: Die Sicherheitsverwahrung von Insassen auf unbestimmte Zeit besteht dann immer noch!
Und ist nach Meinung viele Juristen,Experten und der EGMR ist die SV immer noch menschrechtswidrig! - Und das ist dann immer noch nicht aus der Welt geschafft!