EU Vertrag - Menschen dürfen rechtmässig getötet werden.
17.04.2010 um 00:32Anhang: EU_Menschenrechte_Charta_Erlaeuterungen.pdf (135, KB)Es klingt wohlmöglich paradox aber in den EU Charta Erläuterungen können unter bestimmten Vorraussetzungen Menschen durch die EU getötet werden. Im 2. Artikel der Erläuterungen steht dass eine Tötung nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet wird, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmässig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmässig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmässig niederzuschlagen
Was soviel heisst wie, wenn jemand gegen die EU eine Revolution starten will, darf noch vor dem Aufruhr beseitigt werden, damit es gar nicht erst entsteht. Aber könnte ja auch Interpretationssache sein.
Was denkt ihr darüber?
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmässig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmässig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmässig niederzuschlagen
Was soviel heisst wie, wenn jemand gegen die EU eine Revolution starten will, darf noch vor dem Aufruhr beseitigt werden, damit es gar nicht erst entsteht. Aber könnte ja auch Interpretationssache sein.
Was denkt ihr darüber?