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EU-Der Weg zum Faschismus?

28 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: EU, Todesstrafe, Grundgesetz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
greykilla Diskussionsleiter
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EU-Der Weg zum Faschismus?

30.03.2007 um 10:54
Die EU-Verfassung, die evtl. bald das deutsche Grundgesetz verdrängen könnte, steheneinige merkwürdige Sachen, die ich nicht verstehen kann:

Artikel 2 (39) Rechtauf Leben

(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.

(2) Niemanddarf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.

Erläuterung

1. Absatz 1 dieses Artikels basiert auf Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 derEuropäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der wie folgt lautet:

„(1) DasRecht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt ...“.

2. Satz 2 dergenannten Vorschrift, der die Todesstrafe zum Gegenstand hatte, ist durch dasInkrafttreten des Protokolls Nr. 6 zur EMRK hinfällig geworden, dessen Artikel 1 wiefolgt lautet:

„Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafeverurteilt oder hingerichtet werden.“
Auf dieser Vorschrift beruht Artikel 2 Absatz 2der Charta (40).

3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta (41) entsprechenden Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nachArtikel 52 Absatz 3 der Charta (42) die gleiche Bedeutung und Tragweite.

Somüssen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Chartabetrachtet werden:

a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:

„Eine Tötung wird nichtals Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursachtwird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) jemanden gegen rechtswidrige Gewaltzu verteidigen;

b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem dieFreiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

c) einen Aufruhroder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.

b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6zur EMRK:

„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen,die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafedarf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessenBestimmungen angewendet werden ...“.



Diesen Abschnitt hab ich kopiertvon:
http://europa.eu/constitution/index_de.htm
http://europa.eu/constitution/de/ptoc146_de.htm#a619


Kann michirgendjemand aufklären was d.h.? Wird die Todesstrafe doch noch legitim in der EU? Darfder Staat einen fliehenden Häftling erschießen? Was ist damit gemeint einen Aufruhr oderAufstand niederzuschlagen? Werden Demonstranten die gegen die Regierung demonstrierenerschossen? Darf die EU in Kriegszeiten und sogar in "bevorstehenden Kriegszeitzen"Menschen töten?



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EU-Der Weg zum Faschismus?

30.03.2007 um 11:04
Kann mich irgendjemand aufklären was d.h.? Wird die Todesstrafe doch noch legitim in derEU? Darf der Staat einen fliehenden Häftling erschießen? Was ist damit gemeint einenAufruhr oder Aufstand niederzuschlagen? Werden Demonstranten die gegen die Regierungdemonstrieren erschossen? Darf die EU in Kriegszeiten und sogar in "bevorstehendenKriegszeitzen" Menschen töten?



Man , kennst du einen Ausnahmezustand,zB nach Naturkastatstrophen ect, oder Kriegen.



Ein Staat kann inseinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder beiunmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die imRecht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden .


Das heißt zum Beispiel, Plünderer werden erschossen. Saboteure, oder Spioneect.


Das gilt für Ausnahmezustände zB wenn 1985 die UDSSR angegriffenhätten.


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EU-Der Weg zum Faschismus?

30.03.2007 um 11:06
Hallo,

Um es platt zu sagen:


Dh,
die todesstrafe ist undbleibt auch in der EU abgeschaft. Es geht um die "verurteilung zur todesstrafe".

"
a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:

„Eine Tötung wird nicht als Verletzungdieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, dieunbedingt erforderlich ist, um

a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zuverteidigen;

b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheitrechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

c) einen Aufruhr oderAufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.
"

Das ist eine absicherung! Undclever.... ;)

Bsp: Täter wurde auf der flucht erschossen als er eine "waffe"zog.

mmm


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greykilla Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

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EU-Der Weg zum Faschismus?

30.03.2007 um 11:25
@Fedaykin
"Man , kennst du einen Ausnahmezustand, zB nach Naturkastatstrophen ect,oder Kriegen.
Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, diein Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darfnur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessenBestimmungen angewendet werden .

Das heißt zum Beispiel, Plünderer werdenerschossen. Saboteure, oder Spione ect.

Das gilt für Ausnahmezustände zB wenn1985 die UDSSR angegriffen hätten."

Also ich denke dass zur Zeit in Deutschlandniemand hingerichtet werden kann.
( Plünderer) Auch wenn es schrecklicheNaturkatastrophen gibt. Ich denke wenn 1985 die UDSSR Deutschland angegriffen hätte wäredie Todesstrafe auch nicht wieder für die Deutschen eingeführt worden. Was ist außerdemmit dem Punkt Aufruhr und Aufstand niederzuschlagen und dafür den Menschen das Recht aufleben zu nehmen( sie umzubringen) ?


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EU-Der Weg zum Faschismus?

30.03.2007 um 11:30
Also ich denke dass zur Zeit in Deutschland niemand hingerichtet werden kann.
(Plünderer) Auch wenn es schreckliche Naturkatastrophen gibt


Ach, bisherhatten wir noch nicht wirklich einen Ausnahemzustand wie zB ein Vernichtendes Erdbeben.
Außerdem geht es um die EU verfassung, wenn im Deutschen Recht sowas nicht vorgesehenist.




Ich denke wenn 1985 die UDSSR Deutschland angegriffen hättewäre die Todesstrafe auch nicht wieder für die Deutschen eingeführt worden. Was istaußerdem mit dem Punkt Aufruhr und Aufstand niederzuschlagen und dafür den Menschen dasRecht auf leben zu nehmen( sie umzubringen) ?



Nein da bist du aberschlecht informiert. Glaubst du es hätte noch große verfahren oder feinfühligkeitgegeben, wenn der 3 Weltkrieg begonnen hätte.

von wegen, Sabotage von Militärect, erwische, an die Wand.

Der Krieg unterscheidet sich sehr vom Frieden.



einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.



Rechmäßig niederzuschlagen, darin ist explizit die Verhältnismäßigkeit der Mittelenthalten. Sprich wenn die LEute Demonstrieren, dann nimmt man Tränengas. Wenn es einBewaffneter Aufstand ist, wie zum beispiel 1923 in München, dann wird man wohl auch zurSchußwaffe greifen können.


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EU-Der Weg zum Faschismus?

30.03.2007 um 11:33
"Was ist außerdem mit dem Punkt Aufruhr und Aufstand niederzuschlagen und dafür denMenschen das Recht auf leben zu nehmen( sie umzubringen) ? "

Du wirst erschossenwenn es die umstände erfordern PUNK.
D.h. z.B. wenn du einem ordnunghüter einmolotowcocktail an den kopp schmeisst, wird der sich wehren und dich erschiessen.

war schon immer so.

mmm


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EU-Der Weg zum Faschismus?

30.03.2007 um 11:52
Das sagt doch einfach nur wie es in den Meisten Westlichen Staaten ist. (die USAvergessen wir jetzt mal). Im Öffendlichen Recht ist die Totesstrafe abgeschaft, aber imKriegsrecht besteht sie weiter fort. D.h. du kannst für Spionage, Sabotage und Verrat(auch in Friedenszeiten) Hingerichtet werden. Also erschossen. Und im Kriegsfall kannstdu bei "Unerlaubten fernbleiben der Truppe" kurz Fahnenflucht erschossen werden.


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EU-Der Weg zum Faschismus?

30.03.2007 um 16:45
Ja, deswegen gilt es auch nur in diesen Sonderzeiten. Woanders gelten ähnliche Regelungenschon im Frieden.


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EU-Der Weg zum Faschismus?

30.03.2007 um 17:03
---c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.---

Das ist malinteressant.. Man dar also mit scharfer Munition auf gewaltbereite Demonstranten(Zivilisten) schießen? Echt interessant..


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EU-Der Weg zum Faschismus?

30.03.2007 um 17:06
Verhältnismäßigkeit. Wenn die Demonstranten mit Schußwaffen rumballern, darfzurückgeschossen werden. Oder wenn ne Bande Paramilitärs nen putsch versucht? Wie 1923der Hilter?


Also nicht einfach sowas reininterpretieren.


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EU-Der Weg zum Faschismus?

30.03.2007 um 17:10
Wieso lautet die Threadüberschrift überhaupt "EU-Der Weg zum Faschismus?"?

Schließlich waren die Faschisten nicht die einzigen, die die Todesstrafe praktizierthaben. "Totalitarismus" wäre iIMO angebrachter (wenn vielleicht auch immer noch nichtvoll zutreffend).

CU m.o.m.n.


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EU-Der Weg zum Faschismus?

30.03.2007 um 17:12
Ich sehe in dem Gesetz nichts von Verhältnismäßigkeit. Dort steht einfach, dass manAufständische (übrigens ist auch der Zweck dieses Aufstandes nicht geklärt) umbringendarf, ohne dass es unrechtmäßig wäre.
- In Weimar gab es übrigens ganz ähnliche"Ausnahmegesetze", welche ordentlich von Hitler ausgenutzt wurden.


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EU-Der Weg zum Faschismus?

30.03.2007 um 17:19
Rechtmäßig niederschlagen...

Überall ist da immer die Rede vonrechtmäßig.

Und die Rechtmäßigkeit setzt Verhältnismäßigkeit voraus.



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EU-Der Weg zum Faschismus?

30.03.2007 um 17:23
---Rechtmäßig niederschlagen... ---

Und diese "Rechtmäßigkeit" ist es auchirgendwo in der EU-Verfassung verankert, oder ist es nur ein Kunst-Wörtchen für einenbesseren Klang?

---Und die Rechtmäßigkeit setzt Verhältnismäßigkeit voraus.---

Das hängt davon ab, wer die Rechmäßigkeit definiert. ;)


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EU-Der Weg zum Faschismus?

30.03.2007 um 17:26
http://www.konkret-verlage.de/kvv/kt.php?texte=39


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EU-Der Weg zum Faschismus?

30.03.2007 um 17:30
Die Rechtmäßigkeit ist überhaupt erst die Ermächtigungsgrundlage für alleEinzelmaßnahmen. Entsprechend ist die also auch definiert...


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EU-Der Weg zum Faschismus?

30.03.2007 um 17:32
---Die Rechtmäßigkeit ist überhaupt erst die Ermächtigungsgrundlage für alleEinzelmaßnahmen. Entsprechend ist die also auch definiert...---

Das ist einwenig zu schwammig definiert und kann somit in jede benötigte Richtung gedreht werden.


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EU-Der Weg zum Faschismus?

30.03.2007 um 17:35
Link: de.wikipedia.org (extern)


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EU-Der Weg zum Faschismus?

30.03.2007 um 17:48
"Als verfassungsrechtliches Gebot ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gem. Art. 1Abs. 3, Art. 20 Abs. 3 GG für die gesamte Staatsgewalt unmittelbar verbindlich."

Dass es in der dt. Gesetzgebung existiert, habe ich nie angezweifelt. Ist esallerdings auch in der EU-Verfassung vorhanden?

Aus meiner Sicht ist es höchstgefährlich, der Regierung die Möglichkeit zu geben einen Aufstand (egal welcher Art)niederzuschießen.


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EU-Der Weg zum Faschismus?

30.03.2007 um 17:51
"Der Verfassungsvertrag:

...

- enthält als Grundprinzip der Union denGrundsatz der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf Maßnahmen der Union,"


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EU-Der Weg zum Faschismus?

30.03.2007 um 18:00
Und trotzdem ist es gefährlich. Denn auch die Verhältnismäßigkeit kann in der Realitätganz schnell ausgenutzt werden. Hauptsache ist doch, dass es erlaubt ist auf dievielleicht gewaltbereite Demonstranten zu schießen. (Selbst, wenn diese dafür eintreten,dass eine undemokratisch gewordene Regierung gestürtzt werden soll.)

Zum Glückwurde diese Verfassung abgelehnt und wenn Deutschland so frei wäre, dass man bei solchenDingen abstimmen könnte, dann hätte ich auf jeden Fall dagegen gestimmt. :|


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