EU-Der Weg zum Faschismus?
30.03.2007 um 10:54Die EU-Verfassung, die evtl. bald das deutsche Grundgesetz verdrängen könnte, steheneinige merkwürdige Sachen, die ich nicht verstehen kann:
Artikel 2 (39) Rechtauf Leben
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
(2) Niemanddarf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.
Erläuterung
1. Absatz 1 dieses Artikels basiert auf Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 derEuropäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der wie folgt lautet:
„(1) DasRecht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt ...“.
2. Satz 2 dergenannten Vorschrift, der die Todesstrafe zum Gegenstand hatte, ist durch dasInkrafttreten des Protokolls Nr. 6 zur EMRK hinfällig geworden, dessen Artikel 1 wiefolgt lautet:
„Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafeverurteilt oder hingerichtet werden.“
Auf dieser Vorschrift beruht Artikel 2 Absatz 2der Charta (40).
3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta (41) entsprechenden Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nachArtikel 52 Absatz 3 der Charta (42) die gleiche Bedeutung und Tragweite.
Somüssen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Chartabetrachtet werden:
a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
„Eine Tötung wird nichtals Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursachtwird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewaltzu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem dieFreiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhroder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.
b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6zur EMRK:
„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen,die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafedarf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessenBestimmungen angewendet werden ...“.
Diesen Abschnitt hab ich kopiertvon:
http://europa.eu/constitution/index_de.htm
http://europa.eu/constitution/de/ptoc146_de.htm#a619
Kann michirgendjemand aufklären was d.h.? Wird die Todesstrafe doch noch legitim in der EU? Darfder Staat einen fliehenden Häftling erschießen? Was ist damit gemeint einen Aufruhr oderAufstand niederzuschlagen? Werden Demonstranten die gegen die Regierung demonstrierenerschossen? Darf die EU in Kriegszeiten und sogar in "bevorstehenden Kriegszeitzen"Menschen töten?
Artikel 2 (39) Rechtauf Leben
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
(2) Niemanddarf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.
Erläuterung
1. Absatz 1 dieses Artikels basiert auf Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 derEuropäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der wie folgt lautet:
„(1) DasRecht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt ...“.
2. Satz 2 dergenannten Vorschrift, der die Todesstrafe zum Gegenstand hatte, ist durch dasInkrafttreten des Protokolls Nr. 6 zur EMRK hinfällig geworden, dessen Artikel 1 wiefolgt lautet:
„Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafeverurteilt oder hingerichtet werden.“
Auf dieser Vorschrift beruht Artikel 2 Absatz 2der Charta (40).
3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta (41) entsprechenden Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nachArtikel 52 Absatz 3 der Charta (42) die gleiche Bedeutung und Tragweite.
Somüssen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Chartabetrachtet werden:
a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
„Eine Tötung wird nichtals Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursachtwird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewaltzu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem dieFreiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhroder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.
b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6zur EMRK:
„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen,die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafedarf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessenBestimmungen angewendet werden ...“.
Diesen Abschnitt hab ich kopiertvon:
http://europa.eu/constitution/index_de.htm
http://europa.eu/constitution/de/ptoc146_de.htm#a619
Kann michirgendjemand aufklären was d.h.? Wird die Todesstrafe doch noch legitim in der EU? Darfder Staat einen fliehenden Häftling erschießen? Was ist damit gemeint einen Aufruhr oderAufstand niederzuschlagen? Werden Demonstranten die gegen die Regierung demonstrierenerschossen? Darf die EU in Kriegszeiten und sogar in "bevorstehenden Kriegszeitzen"Menschen töten?