Schöne neue Zeugenwelt
Es war keine Sternstunde des demokratischen Rechtsstaats, welche die Große Koalition den Bürgern dieses Landes gestern im Deutschen Bundestag bescherte. Der Bundestag beschloss einen Abbau von Grund- und Verfahrensrechten sowie einen Ausbau staatlicher Überwachung – in enormen Dimensionen.
Schon zur Art und Weise des Gesetzgebungsverfahrens lässt sich einiges sagen. Leider nichts Positives. Deutliche Worte finden sich zum Beispiel in diesem Kommentar der Süddeutschen Zeitung.
Aber das Gesetz ist jetzt in der Welt, die verabschiedeten Änderungen lassen sich hier nachlesen. Neben dem Staatstrojaner und der Online-Durchsuchung, die in den Medien zu Recht vorrangig thematisiert werden, enthält das Gesetz auch eine ganz andere gravierende Änderung: Zeugen sind künftig verpflichtet, Vorladungen der Polizei Folge zu leisten und zur Sache auszusagen.
Bisher war das völlig anders. Mit der Polizei musste niemand reden, auch wenn das landläufig vielleicht gar nicht so bekannt ist. Es gab keinerlei Verpflichtung, sich auf Gespräche mit Polizeibeamten einzulassen. Das galt völlig unabhängig davon, ob dem Zeugen darüber hinaus noch besondere Zeugnisverweigerungsrechte (zum Beispiel Verwandtschaft mit dem Beschuldigten) oder Aukunftsverweigerungsrechte (Gefahr der Selbstbelastung) zustehen. Wer nicht mit der Polizei reden wollte, musste dies nicht. Die Polizei hatte keinerlei Zwangsmittel, um nicht aussagebereite Zeugen zu Angaben zu zwingen.
Diese Zeiten sind nun vorbei,...
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