Hartz 4 und 400€ Job
19.12.2009 um 02:38@ lesmona
Und wenn du es genau haben willst ist ein 1 Euro Job eine reine Ehrentätigkeit.
Und ich weis das man laut Gesetzt zu keiner Ehrentätigkeit gezwungen werden darf.
Aber zu 1 Euro Jobs schon, sehr komische Sachlage.
Denn wenn einer einen 1 Euro Job ausschlägt hat er mit sanktionen vom Job Center zu rechnen. Und das heist für mich, entweder macht man einen 1 Euro Job oder man wird bestraft. Ist somit eine wirtschaftliche Erpressung.
meiner sachbearbeiterin habe ich denn 1 euro Vertrag mit Nachdruck abgelehnt.
(Aus dem Grund habe ich mich auch für eine Umschulung entschieden. Sonst wäre mein satz um 30 % gekürzt worden.)
Da es eine Ehrentätigkeit ist hat man auch keinerlei Ansprüche im Krankheitsfall oder bezahlter Urlaub.
Rein juristisch gesehen ist das was früher Sklaverei war.
Und nein das ist nicht für ein ganzes leben. Denn wenn man durch besonders harte lebensumstände um seine Einrichtung gebracht wird wird dies wieder gewährt.
Hat man dies selbst verschuldet bekommt man es auf dahrlehn.
und Kleidergeld und solche sachen fallen jetzt in die Sozialhilfe die sich nach SGB 13 ausrichtet. Denn Hartz 4 ist noch nicht ende. Bekommt man eine 100% Sperre,
so fällt man auf Sozialhilfe runter.
oder wenn man Rentner oder erwerbsunfähig ist dann bekommt man auch seine Bezüge vom Sozialamt. Ist ja alles zwar mit Arbeitsamt zusammengelegt worden,aber sind trotzdem alles unterschiedliche Abteilungen.
Es gibt keine Sachleistung mehr????
Dan frage ich mich was die Ermässigung bei denn öffentlichen Verkehrsverbunde ist.
oder die GEZ Befreiung, die bekommt man nur als hartz 4 bezieher oder bafögbezieher.
Oder wenn man mindestenz 80 % Sehbehindert ist. Ein ALG 1 Bezieher mus in jedem fall GEZ bezahlen egal wieviel er bezieht. ausnahme wenn er aufstocken kann mit Hartzn 4. Dann hat er denn Status Hartz 4 denn er braucht um sich befreien zu lassen.
Und zudem bekommt man auf Antrag alles was absolut Notwendig ist, z.B. Brille im Fall das sich die Sehstärke stark verändert hat. Ansonsten gibt es auch das auf Dahrlehnsbasis. Sowie Zahersatz und auch kleidergeld kann man auf dahrlensbasis bekommen. Und in aller regel kommt die Hälfte der Hartz 4 bezieher nie mehr auf denn ersten Arbeitsmarkt. dann rechne mal aus wann man das dahrlehn zurückbezalht wenn man die Stundung beantragt bis ALG 2 Status ende.
und seine Entlohnung oder nenne es Entschädigung. Wie du willst aber das ist sein Einkommen. Und das dividiert man durch die geleisteten Arbeitsstunden.
Dann hat er seinen Stundenlohn.
Zudem sind deine Kenntnisse veraltet, denn nach dem Gesetzt steht ein 1 Euro Jober ja besser da als ein 400 Euro Jober, da dem 1 Euro Jober ja mehr Cash übrig bleibt im Monat.
Und das ist nicht nur Diskriminierung sondern auch noch ein Verstoss gegen denn Gleichheitsgrundsatz. Deshalb darf man mit einem 400 Euro Job genauso viel behalten wie ein 1 Euro Jober.
Wenn die Fahrtkosten denn Freibetrag überszteigen, sollte er die Übernahme der Fahrtkosten beantragen (extra Formular auf Anfrage)wird dies abgelehnt, so soll er klagen oder Anzeige gegen denn Sachbearbeiter stellen wegen Benachteiligung, und Diskreminierung. Dann bekommt er es recht schnell.
Wie gesagt einer der Aufstockt darf nicht schlechter stehen als einer der Vollbezieher
ist, was in dem Fall denn du beschrieben hast ja vermutlich passiert ist.
Und die Gesetzte von ALG 2 sind recht schwammig formuliert teilweise und räumen dem Sachbearbeiter sehr viel Defenierungsspielraum ein.
Deshalb sollte man alles was abgelehnt wird grundsätzlich wiedersprechen.
denn der Wiederspruch geht dann in aller Regel zum teamleiter oder Abteilungsleiter.
lesmona schrieb:30 Stunden wöchentlich sind maximal erlaubt, denn der Arbeitslose muss auch noch genügend Zeit haben sich um einen Job zu kümmern.Allso die 30 Stunden sind mehr als oft überschritten und die differenz wird entweder ausbezahlt oder abgefeiert. Das das juristisch eine Entschädigung ist weis ich, aber da sogar die Politik von Verdienst redet, denke ich, ist es auch als solches gemeint.
Bezahlt wird er gar nicht, dieser 1 Euro oder 1,50 sind eine Entschädigung für deinen Mehraufwand.
Deswegen nennt sich das ganze ja Mehraufwandentschädigung.
Denn du brauchst, wenn du täglich wieder unter Leute musst Geld für die Fahrtkosten und Kleidung.
Von behalten kann also keine Rede sein.
Diese Leute arbeiten für 0 Euro.
Und wenn du es genau haben willst ist ein 1 Euro Job eine reine Ehrentätigkeit.
Und ich weis das man laut Gesetzt zu keiner Ehrentätigkeit gezwungen werden darf.
Aber zu 1 Euro Jobs schon, sehr komische Sachlage.
Denn wenn einer einen 1 Euro Job ausschlägt hat er mit sanktionen vom Job Center zu rechnen. Und das heist für mich, entweder macht man einen 1 Euro Job oder man wird bestraft. Ist somit eine wirtschaftliche Erpressung.
meiner sachbearbeiterin habe ich denn 1 euro Vertrag mit Nachdruck abgelehnt.
(Aus dem Grund habe ich mich auch für eine Umschulung entschieden. Sonst wäre mein satz um 30 % gekürzt worden.)
Da es eine Ehrentätigkeit ist hat man auch keinerlei Ansprüche im Krankheitsfall oder bezahlter Urlaub.
Rein juristisch gesehen ist das was früher Sklaverei war.
lesmona schrieb:Sachleistungen gibt es Null, da bist du wohl falsch informiert.Allso das mit dem Ersteinrichtungsbetrag weis ich sind 1500 Euro und ja damit kann man sich einrichten. Man hat zwar kein Schloß aber eine gemütliche Bude.
Zu Zeiten der Sozialhilfe gabe es zum Beispiel Geld für Sommer und Winterkleidung, Möbel aus dem Lager und Heizungsgeld.
Unter Alg2 gibt es keinerlei Sachleistungen mehr, Ausnahme ist, wenn du einen zum allerersten Mal einen Haushalt gründest, dann bekommst du bissl was, das ist einmalig in deinem ganzen Leben.
Es wäre also schön, wenn du uns aufzählen könntest was du unter Sach- und Geldleistungen verstehst.
Geld gibt es 359 Euro für eine alleinstehende Person.
Dazu kommt die angemessene Miete.
Mit diesem Betrag kann man sich ganz sicher nicht "einrichten".
Und nein das ist nicht für ein ganzes leben. Denn wenn man durch besonders harte lebensumstände um seine Einrichtung gebracht wird wird dies wieder gewährt.
Hat man dies selbst verschuldet bekommt man es auf dahrlehn.
und Kleidergeld und solche sachen fallen jetzt in die Sozialhilfe die sich nach SGB 13 ausrichtet. Denn Hartz 4 ist noch nicht ende. Bekommt man eine 100% Sperre,
so fällt man auf Sozialhilfe runter.
oder wenn man Rentner oder erwerbsunfähig ist dann bekommt man auch seine Bezüge vom Sozialamt. Ist ja alles zwar mit Arbeitsamt zusammengelegt worden,aber sind trotzdem alles unterschiedliche Abteilungen.
Es gibt keine Sachleistung mehr????
Dan frage ich mich was die Ermässigung bei denn öffentlichen Verkehrsverbunde ist.
oder die GEZ Befreiung, die bekommt man nur als hartz 4 bezieher oder bafögbezieher.
Oder wenn man mindestenz 80 % Sehbehindert ist. Ein ALG 1 Bezieher mus in jedem fall GEZ bezahlen egal wieviel er bezieht. ausnahme wenn er aufstocken kann mit Hartzn 4. Dann hat er denn Status Hartz 4 denn er braucht um sich befreien zu lassen.
Und zudem bekommt man auf Antrag alles was absolut Notwendig ist, z.B. Brille im Fall das sich die Sehstärke stark verändert hat. Ansonsten gibt es auch das auf Dahrlehnsbasis. Sowie Zahersatz und auch kleidergeld kann man auf dahrlensbasis bekommen. Und in aller regel kommt die Hälfte der Hartz 4 bezieher nie mehr auf denn ersten Arbeitsmarkt. dann rechne mal aus wann man das dahrlehn zurückbezalht wenn man die Stundung beantragt bis ALG 2 Status ende.
lesmona schrieb:Nochmal, ein 1 Euro Jobber verdient nichts.Nochmal sein einkommen ist der Regelsatz Plus Miete mit Nebenkosten(auser Strom),
Welche Leute siehst du denn, kennst du die gut? Woran siehst du, dass die gut leben?
und seine Entlohnung oder nenne es Entschädigung. Wie du willst aber das ist sein Einkommen. Und das dividiert man durch die geleisteten Arbeitsstunden.
Dann hat er seinen Stundenlohn.
lesmona schrieb:Jein, so pauschal kannst du das nicht sagen, das kommt auf den Einzelfall an.Ich verallgemeinere doch gar nichts, ich habe nur ein Beispiel gbracht.
Von den 400 Euro, die der Alg2 Empfänger bekommt hat er einen Freibetrag von 100 Euro + 20 %.
Ich hatte zum Beispiel erst kürzlich jemanden, dessen Fahrtkosten zum Minijob den Freibetrag überstiegen.
Also bitte gerecht bleiben und den Einzelfall angucken....
Zudem sind deine Kenntnisse veraltet, denn nach dem Gesetzt steht ein 1 Euro Jober ja besser da als ein 400 Euro Jober, da dem 1 Euro Jober ja mehr Cash übrig bleibt im Monat.
Und das ist nicht nur Diskriminierung sondern auch noch ein Verstoss gegen denn Gleichheitsgrundsatz. Deshalb darf man mit einem 400 Euro Job genauso viel behalten wie ein 1 Euro Jober.
Wenn die Fahrtkosten denn Freibetrag überszteigen, sollte er die Übernahme der Fahrtkosten beantragen (extra Formular auf Anfrage)wird dies abgelehnt, so soll er klagen oder Anzeige gegen denn Sachbearbeiter stellen wegen Benachteiligung, und Diskreminierung. Dann bekommt er es recht schnell.
Wie gesagt einer der Aufstockt darf nicht schlechter stehen als einer der Vollbezieher
ist, was in dem Fall denn du beschrieben hast ja vermutlich passiert ist.
Und die Gesetzte von ALG 2 sind recht schwammig formuliert teilweise und räumen dem Sachbearbeiter sehr viel Defenierungsspielraum ein.
Deshalb sollte man alles was abgelehnt wird grundsätzlich wiedersprechen.
denn der Wiederspruch geht dann in aller Regel zum teamleiter oder Abteilungsleiter.