eckhart schrieb:Es scheint so, als würden die dort anwesenden FDP-Mitglieder nicht einmal die Höhe der Hartz4 - Bezüge kennen.
Sie wissen also nicht, wovon sie reden.
So suggeriert es jedenfalls eine Umfrage unter den Anwesenden.
Hast du dazu vielleicht einen Link
@eckhart ?
Ich kann mir kaum vorstellen, dass in unserer heutigen Informationsgesellschaft noch jemand frei rumlaüft, der die Regelsätze nicht kennt. Vielleicht kennen die Chaoten die Auswirkungen der Leistungen und ihrer Berechnungen nicht, das könnte wohl sein...
Aber auch da gibts Abhilfe an jeder Straßenecke.
Der Hartz-IV-Regelsatz
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/wirtschaft/grafiken/2291201_Der-Hartz-IV-Regelsatz.htmlDie Regelsätze für Hartz IV (Arbeitslosengeld II) im Überblick. Und: Das Statistikverfahren, Willkür, Absurditäten, Anpassung und Pauschalierung.
Regelsatz: Ein alleinstehender Hartz-IV-Empfänger erhält monatlich 359 Euro für Essen, Kleidung und alles andere, was er zum Leben braucht. Die Wohnkosten werden extra erstattet. Von diesem "Regelsatz" für einen Haushaltsvorstand leiten sich die Ansprüche anderer Hilfsbedürftiger ab. Erwachsenen Partnern stehen 90 Prozent zu, Kindern ab 14 Jahren 80 Prozent (siehe Grafik). Zuschläge gewährt der Staat Alleinerziehenden und Schwangeren. Für einmalige Ausgaben, wenn etwa der Kühlschrank kaputtgeht, gibt es aber seit Hartz IV nichts mehr. Dieser Bedarf ist im Regelsatz als Pauschale enthalten.
Statistikverfahren: Schon seit mehr als zwei Jahrzehnten richtet sich das Existenzminimum nicht mehr nach dem Warenkorb, bei dem Experten festlegten, welche Ausgaben sie für sinnvoll und zwingend nötig hielten. Seitdem leitet sich die Höhe von den tatsächlichen Ausgaben der unteren Einkommensgruppen ab. Dies wird Statistikverfahren genannt.
Dafür zeigt zunächst die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes an, wie viel Singles aufwenden, die wenig verdienen, aber über dem Existenzminimum liegen. Diesen Bedarf von Menschen aus dem untersten Fünftel der Einkommensskala korrigieren die Beamten nach unten, wenn sie den Hartz-IV-Regelsatz ermitteln. Für Lebensmittel ziehen sie beispielsweise vier Prozent ab, für Gesundheitspflege neun Prozent, für Freizeit und Kultur 45 Prozent.
Willkür: Das Statistikverfahren hält Karlsruhe im Prinzip für in Ordnung, ebenso die Abschläge von den Ausgaben der etwas Bessergestellten. Allerdings fehle eine empirische Grundlage.
Die Politik muss also genau begründen, warum sie wie viel abzieht, und sie muss ihre Entscheidung auf nachvollziehbare Daten stützen. Und gar nicht erlaubt ist, für Kinder einfach 20, 30 oder 40 Prozent abzuziehen.
Absurditäten: Weil sich der Anspruch der Kinder von dem für Erwachsene ermittelten Regelsatz herleitete, kam es zu Kuriositäten. So weist der Staat dem Baby 11,90 Euro im Monat für Tabak und Alkohol zu, aber nichts für Windeln. Für Spielzeug gab es rechnerisch 62 Cent, für Kinobesuche und ähnliches 3,83 Euro.
Anpassung: Da die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe nur alle fünf Jahre erhoben wird, ergibt sich ein Problem für die Zeit dazwischen. Um die Preissteigerungen auszugleichen, wird der Regelsatz zwischen den Erhebungen erhöht wie die gesetzliche Rente. Einen sachlichen Zusammenhang zwischen den Altersbezügen und dem Bedarf von Arbeitslosengeld-II-Beziehern gibt es aber nicht.
Ebenso hätte der Gesetzgeber festlegen können, dass sich die Hartz-IV-Anpassungen nach der Durchschnittstemperatur oder dem jeweiligen Tabellenplatz von Eintracht Frankfurt richten. Der geltende Mechanismus hat nur für den Finanzminister einen Vorteil, denn die Rente nimmt meist nur wenig zu. Auch diese Konstruktion hat das Verfassungsgericht wenig überraschend beanstandet.
Pauschalierung: Hartz IV sollte Schluss machen mit den unwürdigen Bettelgängen zum Amt wegen eines defekten Kühlschranks oder eines fehlenden Wintermantels. Statt Einmalleistungen erhalten die Betroffenen bei Hartz IV jeden Monat etwas mehr Unterstützung als früher die Sozialhilfeempfänger.
In der Theorie sollten sie sich davon jeden Monat ein paar Euro zurücklegen, um im Fall des Falles den Extrabedarf selbst decken zu können. Dieser Wunsch, den Menschen mehr Eigenverantwortlichkeit zu geben, erwies sich aber als lebensfremd. Wenn der Kühlschrank kaputt ist, ist er ganz kaputt und nicht zu sieben oder zehn Prozent.